Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Wie begründet das Gericht seine Entscheidung? Ziehen die anderen Bundesländer jetzt nach? Und was sagt die Politik zu dem Urteil? Die Antworten finden Sie hier im Folgenden.
Bund und Länder haben am 2. Dezember beschlossen, dass bundesweit und inzidenzunabhängig die 2G-Regel im Einzelhandel gelten soll. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Supermärkte und Drogerien. Nachdem die Kaufhauskette Woolworth dagegen Klage erhoben hat, hat das OVG Niedersachsen am Donnerstag die Regelung gekippt. Seit Montag hat nun jeder Zugang zum Einzelhandel – ob geimpft, genesen oder ungeimpft.
Das Gericht hat entschieden, dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig ist. Abgesehen von Zweifeln an der Geeignetheit sei die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht gegeben. Sie sei zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus nicht notwendig. Selbst unter Berücksichtigung der neuen Omikron-Variante hätte die Anordnung der Nutzung von FFP2-Masken hier ausgereicht. Die Corona-Zahlen und Inzidenzwerte seien wieder gesunken. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
Zudem sei die Maßnahme nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
Das bleibt abzuwarten. Das Urteil ist zumindest von erheblicher Bedeutung. Damit verschärft sich der Streit um die coronabedingten Zugangsbeschränkungen im deutschen Einzelhandel. Von einer bundesweit einheitlichen Strategie bei der Corona-Bekämpfung im Einzelhandel kann damit erst einmal keine Rede mehr sein. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil warnte jetzt davor, dass es nun vermehrt zu Einkaufstourismus durch umgeimpfte Personen in Niedersachsen kommen könnte.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) forderte die Politik nun auf, die 2G-Regel im Handel hinter sich zu lassen. Durch die Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme. Die Bundesregierung will dagegen an den Zugangsverboten für Ungeimpfte im Einzelhandel festhalten. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mache es – insbesondere in Anbetracht der bevorstehenden Omikron-Welle – gesundheitspolitisch keinen Sinn, solche Regeln jetzt zu kippen.
Während Niedersachsen lockert, verschärft Baden-Württemberg die Verordnung. Auch Bayern will an den jüngsten Corona-Auflagen festhalten. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hält die Aufhebung der 2G-Regel in der vierten Welle der Pandemie für unvernünftig.
Auch in anderen Bundesländern sind Klagen gegen die 2G-Regelung eingereicht worden. Bislang zeigt sich aber keine einheitliche Linie der Richter. In Schleswig-Holstein etwa wurde ein Eilantrag abgelehnt.
Rechtsanwalt Markus Mingers begrüßt die Entscheidung des OVG: „Dies ist im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens entschieden worden. Wir gehen somit davon aus, dass es starke Indizwirkung hat für unsere weiteren laufenden Normenkontrollverfahren in allen Bundesländern.“
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.