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Corona-Bonus & Pflegebonus – Wie hoch fallen die Sonderzahlungen aus?

16.12.2021
16.12.21

Mitarbeiter dürfen sich über eine Sonderzahlung freuen. Wer den Bonus in welcher Höhe bekommt und unter welchen Voraussetzungen er steuerfrei bleibt, erfahren Sie hier!

Steuerfreier Corona-Bonus noch bis März 2022!

Arbeitgeber können noch bis zum 31. März 2022 ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 € zahlen. Laut Rechtsanwalt Markus Mingers wird der Bonus nach § 3 Nr. 11a des Einkommenssteuergesetzes gewährt: „Er ist nicht branchengebunden und darf von jedem Arbeitgeber ausgezahlt werden. Für den Beitrag fallen weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.“

„Voraussetzung für die Bonuszahlung ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt wird und insgesamt 1.500 € nicht übersteigt“, erklärt Mingers. „Der Bonus darf als Sachleistung bereitgestellt oder als finanzielle Unterstützung netto auf das Konto der Angestellten gezahlt werden. Zudem kann er auch auf mehrere kleinere Raten aufgeteilt werden. Bei Angestellten, die keinen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, kann der Corona-Bonus eine steuerfreie und damit lohnenswerte Alternative dazu darstellen. das klassische Weihnachtsgeld ist nämlich voll steuerpflichtig.“

Landesbeschäftigte, Beamte und Unternehmensmitarbeiter – Wie hoch fallen jeweils die Sonderzahlungen aus?

Im Zuge der Pandemie bekommen unter anderem Beschäftigte im Öffentlichen Dienst der Bundesländer, außer in Hessen, bis spätestens März eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € ausbezahlt. Azubis, Praktikanten und studentische Beschäftigte erhalten hingegen 650 €. Von dieser Regelung sind mehr als eine Million Beschäftigte betroffen – unter anderem in der Verwaltung, Unikliniken, Schulen, Kitas, Polizei, Feuerwehr, Straßenmeistereien, Forst- und auch Abfallbetrieben.
Hessen hat sich in separaten Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften darauf geeinigt, seinen Landesbeschäftigten einen Corona-Bonus von 1.000 € zu zahlen.

In Bayern erhalten neben Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder auch die Beamten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 €. Hier soll das Ergebnis des Tarifbeschlusses auf Beamten übertragen werden.
Verschiedene Großunternehmen planen ebenfalls ihren Mitarbeitern einen Bonus zu zahlen. Die Deutsche Post stellt etwa 550.000 Angestellten rund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Siemens plant bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter ein. Je nach Kaufkraft im jeweiligen Land erhalten Mitarbeiter von Adidas zu Weihnachten 2021 bis zu 1.000 € Bonus.

Pflegebonus kommt in 2022!

Angesichts der hohen Belastungen in der Pandemielage und meist niedrigen Löhne plant die Ampel-Koalition ebenfalls eine Verbesserung der finanziellen Situation von Pflegekräften. Dafür will sie rund eine Milliarde Euro investieren. Der Pflegebonus soll im Jahr 2022 ausgezahlt werden und bis zur Höhe von 3.000 € steuerfrei bleiben. Das entsprechende Gesetz soll Anfang des Jahres beschlossen werden.

Sie haben weitere Fragen?

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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