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Wieder ein Hammerurteil im VW Abgasskandal: Das Landgericht Offenburg urteilte am 21.03.2017 äußerst verbraucherfreundlich im verhandelten Fall. Nicht das erste Urteil der letzten Zeit, das verbraucherfreundlicher nicht sein könnte. Betroffene im Dieselgate können immer mehr Hoffnung schöpfen.
Worum es geht: Im verhandelten Fall vor dem LG Offenburg wurde ein Volkswagen Händler zur Rücknahme eines manipulierten Tiguan Bluemotion 2.0l TDI unter Lieferung eines neuen PKW der aktuellen Serienproduktion mit Euro-6-Norm verpflichtet. Der Clou: Der Geschädigte muss im Zuge der Rückgabe keine Nutzungsentschädigung zahlen.
Wir berichteten bereits im Januar diesen Jahres über die Entscheidung des Landgericht Regensburgs, welche ebenfalls zugunsten des Geschädigten getroffen wurde. Hierbei ging es um die Nachlieferung eines SEAT Alhambra (7 O 967/16).
Nun ließ auch das LG Offenburg Gerechtigkeit für Verbraucher und Geschädigte im VW Abgasskandal walten: 2014 erwarb der Geschädigte von einem Volkswagen Händler im Ortenaukreis einen Tiguan Bluemotion 2.0l TDI. Nach Bekanntwerden der Software-Manipulationen an Motoren des Typs EA 189, musste auch der Käufer des Tiguan einsehen, dass er Betroffener im VW Abgasskandal war. Daraufhin forderte der Geschädigte Nachlieferung eines neuen Tiguan, jedoch ohne der Zahlung einer Nutzungsentschädigung zuzustimmen. Zur Klage vor dem Landgericht Offenburg kam es durch das Ablehnen der Forderungen seitens des VW Händlers.
Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom vergangenen Dienstag verurteilt das LG Offenburg den VW Händler ein fabrikneues, typenidentisches sowie nunmehr mangelfreies Ersatzfahrzeug nachzuliefern. Dabei muss der nachgelieferte PKW einer identischen technischen Ausstattung entsprechen. Gegen Rückgabe des Schummel-Tiguans sei auch seitens des Klägers keine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Eine weitere Genugtuung für Geschädigte im Dieselgate, trägt der beklagte VW Händler ferner die Kosten des Rechtsstreits.
Wie kam es zu dieser Entscheidung — das Wichtigste in Kürze: Beim Erwerb des VW Tiguan Bluemotion 2.0l TDI musste der Käufer von der Entsprechung gesetzlicher Bestimmungen ausgehen. Aufgrund der manipulierten Software liegt im verhandelten Fall ein Sachmangel vor.
Durch die Überlassung des manipulierten PKW aktueller Baureihe ist eine Nachlieferung möglich, denn das Ersatzfahrzeug ist entgegen der Auffassung der Beklagten typenidentisch. Entsprechend gesetzlicher Bestimmungen erfüllt der aktuelle Tiguan II aber der Euro-6-Norm. Aufgrund der Mangelbeseitigung, die durch die Beklagte zu erfolgen hat, kann auch nicht auf eine Unverhältnismäßigkeit der Kosten bei einer Nachlieferung plädiert werden. Ferner bestätigte das LG Offenburg, dass die gesetzte Nacherfüllungsfrist ausgehend vom Kläger angemessen war.
Auch das neueste Urteil im Abgasskandal ist als Hoffnungsschimmer für Verbraucher und damit Geschädigte zu betrachten. Immer mehr Urteile fallen zugunsten der Verbraucher aus, deshalb sollten Sie nicht zögern Ihre Chancen auf Erfolg gegenüber VW checken zu lassen.
Wir prüfen für Sie Ihre Unterlagen, schätzen Erfolgschancen ein, bewerten und berechnen mögliche Nutzungsentschädigungszahlungen. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sind wir zuversichtlich, dass auch Ihre Rechte im Vw Abgasskandal geltend gemacht werden können!
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