Bild: Iakov Filimonov / shutterstock.com
Zu Gast im neuen Restaurant in der Stadt. Hier kann einiges auf Sie zukommen: Was, wenn die Tischreservierung nicht angenommen wurde, das Essen miserabel oder der Service das Letzte ist? Welche Rechte Sie im deutschen Restaurant haben, klären wir im Folgenden.
Jeder Gast hat in deutschen Restaurants Rechte, so viel steht fest. Doch immer wieder kommt es gerade beim Restaurantbesuch zu Verbraucherfragen, die rechtlicher Antworten bedürfen. Die häufigsten Fragen, die sich im Restaurant für Gäste stellen, haben wir beantwortet!
Muss ich etwas zahlen, wenn ich die Tischreservierung storniere?
Reservieren Sie einen Tisch im Restaurant, so gehen Sie mit dem Gastwirt eine bindende Verpflichtung ein. Erscheinen Sie nicht und bestellen den Tisch wieder ab, kommt es ganz darauf an, was Sie mit dem Gastwirt vereinbart haben, um mögliche Schadenersatzansprüche zu beziffern.
Haben Sie nur einen Tisch reserviert und eine Personenzahl genannt, können Sie die Bestellung unkompliziert stornieren. — Anders sieht es aus, wenn detaillierte Vereinbarungen getroffen wurden. Der Gastwirt hat hier Anspruch vereinbarte Preise geltend zu machen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Achtung: Die Erstattung eines entgangenen Gewinns ist vom Gastwirt eindeutig zu belegen!
Habe ich das Recht auf Erstattung bspw. Fahrtkosten, wenn meine Tischreservierung nicht eingehalten wird?
Erhalten Sie trotz einer vorangegangen Reservierung im Restaurant keinen Tisch, muss der Gastwirt Ersatz leisten. So ist er verpflichtet Ihre Fahrtkosten zum Restaurant zu ersetzen oder sogar die Mehrkosten zu tragen, wenn Sie in ein anderes Restaurant gehen, wo gleiche Speisen teurer sind.
Wie lange muss ich auf einen reservierten Tisch warten, wenn dieser noch besetzt ist?
Grundsätzlich ist eine Wartezeit im Restaurant von 30 Minuten zumutbar, auch wenn der Tisch reserviert ist. Das ist natürlich ärgerlich, aber im Rahmen. Warten Sie länger als 30 Minuten auf Ihren Tisch, darf Schadenersatz gefordert werden.
Kommt das Essen zu spät, darf ich dann die Rechnung kürzen?
Müssen Sie mehr als 30 Minuten auf Ihr Essen warten, kann am Ende ein Satz von bis zu 30% der Rechnung einbehalten werden. Das Restaurant muss solch eine Kürzung der Rechnung rechtlich leider hinnehmen.
Muss ich zahlen, wenn das miserable Essen auch beim zweiten oder dritten Servieren nicht schmeckt?
In diesem Fall hat der Gastwirt erst einmal das recht auf Nachbesserung. Wichtig ist bei schlechtem Essen dieses auch umgehend zu beanstanden. Bestellen Sie das Essen erneut und auch bei diesem Mal schmeckt es nicht oder ist verbrannt, verkocht oder ähnliches, können Sie den Rechnungsbetrag mindern oder gar gehen ohne dafür zu zahlen.
Wie lange muss ich auf die Rechnung warten?
Hier gilt erst einmal: Ruhe bewahren. Natürlich müssen Sie keine Ewigkeiten auf Ihre Rechnung im Restaurant warten, aber einfach ohne Bezahlung zu gehen, ist keineswegs ratsam. Lässt die Rechnung trotz mehrmaligem Rufens länger als 30 Minuten auf sich warten, gehen Sie zum Tresen und hinterlassen Ihre Adresse. So kann das Restaurant Ihnen die Rechnung postalisch zukommen lassen.
Ist der Gastwirt verpflichtet mir die Reste einzupacken?
Die sog. Doggy-Bags sind mittlerweile zwar Alltag für viele Restaurants, dennoch steht es dem Gastwirt frei Ihnen die Reste des Menüs einzupacken. Es gibt rechtlich keinen Anspruch für den Gast sein Essen, das er im Restaurant nicht aufisst, mit nach Hause nehmen zu dürfen. Auch wenn Sie dafür bezahlen, ist der Verzehr des Essens im Restaurant zu zahlen, nicht das Essen selbst.
Der Service ist mies, wie kann ich dagegen vorgehen?
Auch wenn es landläufig heißt der Kunde sei König, ist das in der Realität noch lange nicht überall so. Eine unfreundliche Bedienung kann mit Preisminderung bis zu 20% „bestraft“ werden. Wenn es dennoch gut gemundet hat, sollten Sie die Speisen außen vor lassen und einfach kein Trinkgeld geben.
Der Letzte am Tisch, muss ich jetzt die Zeche zahlen?
Offene Beträge auf der Rechnung bringen Gäste häufig ins Schwitzen. Bleiben Sie nach dem Treffen mit Freunden am Schluss alleine am Tisch zurück, müssen Sie nicht die zeche zahlen! Sie zahlen nur das, was Sie auch bestellt haben. Hier hat der Gastwirt keine Ansprüche Ihnen gegenüber. Er muss sicherstellen z.B. durch einzelnes Abkassieren, dass alle Rechnungsbeträge auch beglichen werden.
Habe ich Schadenersatzansprüche, wenn das Essen schlecht war und ich dadurch körperliche Schäden trage?
Grundsätzlich gestaltet es sich schwierig am Ende nachzuweisen, ob Ihre körperlichen Schäden durch ein jeweiliges Restaurant bzw. dessen Speisen verursacht wurden. Können Sie dies aber beweisen, ist der Gastwirt schadenersatzpflichtig!
Ihre Rechte im Restaurant — die wichtigsten Fragen hätten wir damit geklärt. Gibt es dennoch Probleme im Restaurant, wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen da weiter, wo Ihr rechtliches Know-how aufhört.
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