Bild: Freedomz / shutterstock.com
Das illegale Filesharing ist für Unternehmen immer noch ein sehr großes Problem. Der EuGH entschied nun, dass, wenn es zu jener illegalen Handlung kommt, der Besitzer des Anschlusses die Haftung trägt.
Laut dem neuen EuGH-Urteil haftet bei illegalen Filesharing der Besitzer des Internetanschlusses. Dies gilt auch, wenn andere Personen Zugriff hatten, selbst bei Familienangehörigen wird hier keine Ausnahme gemacht.
Der vorliegende Fall befasste sich mit einer Klage seitens des Verlags Bastei-Lübbe, welcher einen Mann verklagte, der angeblich ein Hörbuch anderen Internetusern zum Download anbot. Die Handlungen auf dieser Tauschbörse wurden alle über den Anschluss des Mannes vollzogen, der allerdings die Schuld von sich wies. Er entgegnete, dass nicht nur er, sondern auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss hätten. In Deutschland muss eine Person keine belastenden Informationen über die Nutzung durch Angehörige herausgeben. Grund dafür ist der Schutz vor Familie und Ehe. Da dadurch die Schuld nicht eindeutig zu klären ist, überwies das Landgericht München den Fall an den Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg.
Durch die EU-Charta der Grundrechte sind Familienrechte und Urheberrechte geschützt. Laut einem Gutachter müssten Urheberechte somit durchsetzbar sein und stehen in solchen Fällen dadurch über dem Schutz vor Familie und Ehe. Wenn es also keine Auskunft über Angehörige der Familie gibt, wird der Besitzer des Anschlusses haftbar gemacht. Das Gericht folgte dem Gutachten und entschied gegen den Angeklagten.
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