Bild: Pedro86/shutterstock.com
Nach einer Razzia in verschiedenen Opel Standorten wurde bekannt, das wahrscheinlich drei Modelle der Marke Opel ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sind. Doch die Betroffenen haben verschiedene Ansprüche und vielversprechende Aussichten ihr Recht auch durchzusetzen!
Gegen Opel liegt der Verdacht auf Abgasmanipulation, und somit der Anfangsverdacht des Betruges vor. Dies wurde am 15.10.2018 publik, nachdem das Landeskriminalamt eine Razzia in den Opelstandorten Kaiserslautern und Rüsselsheim durchführte.
Des Weiteren bestätigte das Bundesverkehrsministerium, dass es im Laufe des Jahres amtliche Anhörungen gegeben habe. Diese sollen jedoch durch Opel verzögert worden sein. Opel dementierte die Vorwürfe
Die Folge: es droht eine neue Rückrufswelle durch das Kraftfahrtbundesamt.
Betroffen sein sollen die Modelle Insignia, Cascada und Zafira der Jahre 2012, 2014 und 2017.
Der Rückruf hätte zwei Möglichkeiten für die Geschädigten als Konsequenz – ein Softwareupdate oder die Stilllegung des Fahrzeugs, wobei die Auswirkung des Softwareupdates noch unbekannt sind.
Doch die Verbraucher können sich wehren! Sollte der Rückruf kommen, stehen den Geschädigten Schadensersatzansprüche zu. Das bedeutet es gibt entweder die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben oder eine Entschädigung in Höhe der Wertminderung des Fahrzeugs. Außerdem, entschieden vom Landgericht Ravensburg, haben Autofahrer bei einem finanzierten Vertrag die Möglichkeit das Fahrzeug ohne Zahlung von Wertersatz und Nutzungsentschädigung zurückzugeben.
Wenn Sie Betroffener des Abgasskandal sind, empfehlen wir Ihnen Ihren Vertrag prüfen zu lassen. Aufgrund von fehlerhaften Verträgen besteht die Möglichkeit einer Rückerstattung gezahlter Kreditsummen abzüglich einer Nutzungsentschädigung und Ihren Autokredit zu widerrufen.
Lassen Sie dazu Ihre Daten kostenfrei bei uns prüfen!
Unser Video zu dem Urteil aus Ravensburg finden Sie hier:
Bei weiteren Fragen zum Thema Widerruf Autokredit im VW-Abgasskandal, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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