Wer ein Diesel-Fahrzeug besitzt, das mit einem Thermofenster ausgestattet ist, kann nun laut BGH Schadensersatz geltend machen. Nähere Informationen zum Urteil und dazu, wie hoch Ihr Anspruch ausfallen kann, erfahren Sie hier!
Dieselfahrer eines Passat Alltrack, eines Audi SQ5 und einer Mercedes C-Klasse haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Autohersteller auf Schadensersatz geklagt. Das Gericht hat Autokäufern, dessen Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, dem sogenannten Thermofenster, ausgestattet sind, einen Anspruch auf Entschädigung zugesprochen. Allerdings nur, sofern die Autobauern fahrlässig gehandelt haben.
Das Thermofenster steuert den Abgasausstoß je nach Außentemperatur. Es deckt unterschiedliche Temperaturbandbreiten ab, in denen sie die Rückführung der Abgase drosseln oder gar ganz abschalten. Anders als bisher erkennt der BGH dies nun als Schummelsoftware an, die bewusst zur Täuschung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes verbaut wird. Daraus ergibt somit ein Schadensersatzanspruch für Geschädigte.
Geschädigte bekommen für ihr Auto eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe des Wertverlustes, der ihnen dadurch entstanden ist. In welcher konkreten Höhe, das obliegt den Instanzgerichten. Die Vorsitzende Richterin spricht von 5 % bis 15 % des Kaufpreises. Allerdings wird die Höhe durch eine Nutzungsentschädigung reduziert, die vom Kilometerstand abhängig ist.
Die Zahlung soll eine drohende Stilllegung kompensieren. Die Kläger müssen im Verfahren dann eine Abschalteinrichtung nachweisen. Anschließend müssen die Hersteller dann im zweiten Schritt darlegen, dass sie kein Verschulden treffe.
Der BGH hat mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung revidiert, wonach ein Schadensersatzanspruch nicht bestehe. Dies wurde damit begründet, dass beim Thermofenster nur von Fahrlässigkeit und nicht von vorsätzlicher Schädigung auszugehen sei. Doch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März hat den BGH zum Umdenken gezwungen.
Die Beklagten im Verfahren vor dem BGH waren Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Autofahrern steht nun ein finanzieller Ausgleich zu, wenn sie ohne ihr Wissen ein Fahrzeug mit einem im Motor verbauten Thermofenster gekauft haben. Millionen Autos in Deutschland sind betroffen.
Die Entscheidung des BGH erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber sämtlichen Autoherstellern, die nachweislich Dieselfahrzeuge unzulässigerweise manipuliert haben. Es wird nun mit einer erneuten Klagewelle gerechnet.
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