Eine Klausel in Autokreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, die jegliche Schadensersatzansprüche ausschließt, ist nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer unwirksam: Das hat der BGH entschieden. Nähere Informationen zum Urteil finden Sie hier!
Im April hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Vertragsklausel der Mercedes-Benz-Bank für unwirksam erklärt, durch die den Mercedes-Käufern bei Abschluss eines Autokredits keine Schadensersatzansprüche mehr zustehen. Dies galt bislang nur für Verbraucher. Nun hat der BGH am Montag klargestellt, dass die Klausel auch für Unternehmer keinen Bestand hat.
Die Klausel sei laut dem Dieselsenat zu weit gefasst. Sie betreffe auch Ansprüche, die Kunden erst dann entstehen, wenn sie nach Abschluss eines Darlehensvertrags von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dadurch würde die Position der Käufer in unzulässiger Weise verschlechtert werden.
Im vorliegenden Fall vor dem BGH hat ein Mann geklagt, der beim Autokauf einen Finanzierungsvertrag mit der Mercedes-Benz-Bank unterzeichnet hat. In diesem stand geschrieben, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit mitunter auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank – gleich aus welchem Grund – abtritt.
Er kaufte zwei Neuwagen über sein Unternehmen.
Der Autokäufer ist in den Vorinstanzen gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies den Mann mit der Begründung ab, er sei nicht mehr berechtigt, Mercedes wegen mutmaßlich illegaler Abgastechnik auf Schadensersatz zu verklagen. Der BGH entschied jedoch für den Kläger, hob das Urteil auf und wies den Fall zur Neuverhandlung an das OLG Stuttgart zurück.
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