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Neuer Ärger für VW? Niederländische Stiftung droht mit Milliardenklage – große Worte mit wenig Aussicht auf Erfolg?

06.07.2017

Bild: r.classen / shutterstock.com
Schadenersatzforderungen, Rückzahlungsansprüche, Klagen: All das ist für VW kein Schock mehr. Doch jetzt will eine niederländische Stiftung eine Milliardenklage gegen den Volkswagen-Konzern erheben. Ob diese Klage dem Konzern gefährlich werden kann, ist juristisch zu bezweifeln. Alles nur heiße Luft?-<!—more—>
Die „Stichting Volkswagen Car Claim“ aus den Niederlanden plant einen Klagehammer gegen Volkswagen. Für etwa 180.000 Geschädigte im Abgasskandal will die Stiftung gerichtlich rund 4,5 Mrd. Euro einklagen. Die Drohkulisse steht, sofern der letzte Versuch sich mit VW außergerichtlich zu einigen im August scheitert. Doch das Modell der Sammelklage ist in Deutschland nicht möglich. Lockangebote wie die der Stichting Volkswagen Car Claim führen betroffene VW-Kunden in die Irre.

VW, Bosch und Autohändler in der Mangel — Was steckt hinter der Milliardenklage?

Die holländische Stichting Volkswagen Car Claim richtet Ansprüche ihrer Milliardenklage nicht nur gegen Volkswagen. Betroffen von den drohenden Milliardenforderungen sind auch die Tochterkonzerne Audi, Seat und Skoda sowie Porsche. Hinzukommen noch der Zulieferer Bosch und diverse Autohändler.
Anbieter im Abgasskandal wie my-right.de oder genannte Stimmung aus den Niederlanden bieten Interessenvertretung für betroffene Autokäufer seit Beginn der Dieselaffäre. Doch am Ende ist immer noch unklar, ob der Konzern hier überhaupt Ansprüche und Forderungen zulässt. Eine Sammelklage gibt es im deutschen Rechtssystem nicht! Das bedeutet: Stiftungen wie die Stichting Volkswagen Car Claim können im Zweifel vor Gericht keine Ansprüche durchsetzen. Egal, wie viele Kunden dahinter stehen oder nicht.
Grundlage für die Milliardenklage soll die Täuschung der Käufer beim Erwerb ihres Fahrzeugs darstellen. Rechtlich ergibt sich hier die Entbindung aus dem Kaufvertrag und parallel dazu die Erstattung des Kaufpreises. Bei schätzungsweise 180.000 Betroffenen in den Niederlanden und einem Durchschnittskaufpreis von ca. 25.000 Euro ergibt sich eine Schadensumme von 4,5 Milliarden Euro, die eingeklagt werden soll. Anders als in den USA ist der VW-Konzern allerdings nicht dazu verpflichtet sich mit Stiftungen und Anbietern wie my-right.de auseinanderzusetzen. ↓
+++ Erste, rechtskräftige Urteile gegen VW: Geschädigte Kunden mit Hoffnungsschimmer ↓

Klagehammer in der Vorbereitung — Stiftung nur heiße Luft?

Bislang haben sich noch nicht alle 180.000 holländische Betroffene im VW Abgasskandal der Stiftung angeschlossen. Dies ist allerdings jederzeit und kostenfrei möglich. Kommt es zum prozessualen Erfolg für die Stichting Volkswagen Car Claim, steht ein Erfolgshonorar von bis zu 18% der erstrittenen Entschädigung zu. Auch hier ist äußerste Vorsicht geboten. VW-Kunden werden hier über einen Kamm geschert und verlieren individuelle Entschädigungsansprüche. Denn gefordert wird hier nur ein pauschaler Betrag. In vielen Fällen innerhalb des sog. Dieselgate liegen u.a. Schadenersatzansprüche viel höher!
Ferner strebt man bei solchen Anbietern lediglich einen außergerichtlichen Vergleich an, dessen Wert aber deutlich unter den angekündigten 4,5 Mrd. Euro liegt. Sind Sie als Teil der Stiftung nicht mit der erstrittenen Entschädigung bzw. dem Ergebnis, das es eventuell gar nicht gibt, zufrieden, treten Sie sämtliche Ansprüche an die Stiftung ab! ↓
Solche Angeboten sollten Sie als Geschädigter im Abgasskandal mit äußerster Vorsicht genießen. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass das deutsche Recht absolut ausreichend und erfolgversprechend ist. Wenn auch das Ganze weniger leicht klingt, als ein Lockangebot aus Holland.
Auch wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer vertreten eine große Vielzahl von VW-Geschädigten. Wir kämpfen hierzulande dafür, dass unsere Mandanten im Abgasskandal zu ihrem Recht kommen — und aktuelle Urteile geben uns Recht und ausreichend Grundlage für positive Prozessergebnisse für unsere Mandanten!

Das Wichtigste auf einen Blick: Für Volkswagen wird’s immer enger

  • Volkswagen wegen Verstoßes gegen geltendes EU-Recht verurteilt: LG Kleve stellt den Verstoß gegen das Verbot von „Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung“ fest. VW lieferte ergo mit falschen EG-Übereinstimmungsbescheinigung aus
  • Landgerichte Düsseldorf, Köln und Koblenz u.a. verdonnern Rechtsschutzversicherer zur Deckungszusage — Klageweg für Betroffene ermöglicht (LG Koblenz, Urteil vom 29.09.2016, 16 O 70/16; LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, 20 O 62/16; LG Düsseldorf u.a. 9 O 95/16, 9 O 157/16, 9 O 113/16)
  • Nach der Nachbesserung ist vor der Nachbesserung: Trotz Software-Update in der Werkstatt sind die Diesel von VW & Co. immer noch dreckig!
  • Das Ende der Kulanz: VW setzt Verjährungsfrist für Reklamationen und Ansprüche zum 31.12.2017! Danach verfallen jegliche Ansprüche für Geschädigte im Abgasskandal: Etwa 3 Mio. Kunden geraten unter Zugzwang
  • die derzeitige Rechtssprechung ist extrem verbraucherfreundlich: Urteile verschiedenster Gerichte setzen VW-Konzern massiv unter Druck. Durch die ersten rechtskräftigen Urteile stehen die Chancen für Betroffene im Abgasskandal gegen VW vor Gericht Recht zu bekommen sehr gut
Sie sind betroffen vom VW Abgasskandal? Dann handeln Sie jetzt!

Durch die Verjährungsfrist am 31.12.2017 ist jetzt der Zeitpunkt zu handeln. Zögern Sie nicht: Vereinbaren Sie noch heute einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte u.a. in ✓ Köln ✓ Bonn ✓ München — wir kümmern uns um Ihr Anliegen.
Lassen Sie sich von unseren Experten im VW Abgasskandal umfassend zu Ihren persönlichen Erfolgschancen und Risiken beraten. Wir bewerten zeitnah, was für Sie rechtlich gegen VW möglich ist und vertreten Sie bundesweit!

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