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Durch ein Urteil des BGHs ist der Widerruf der Baufinanzierung aktueller denn je. Kunden haben dadurch die Gelegenheit ihren Zins gar zu halbieren. Genaueres zum Urteil und wie Sie den Widerruf erfolgreich umsetzen können, erfahren Sie nun bei uns.
Gute Nachrichten für alle Verbraucher, die ihren Immobilienkauf durch eine Baufinanzierung erworben haben: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen sich Klauseln finden, die nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes unzulässig seien. Das Urteil aus dem Frühjahr 2018 öffnet dadurch die Tür für den Widerruf der Verträge.
Die angesprochene Klausel benachteiligt die Verbraucher laut Gericht dadurch, dass der Widerruf erschwert wird. Welche Schlüsse aus dem Urteil geschlossen werden können, lies der BGH zunächst offen, das Landgericht Ravensburg brachte hier Licht ins Dunkle.
Dies ist der Meinung, dass dadurch die gesamte Widerrufsbelehrung unzulässig sei, wodurch die bekannte 14-Tage-Widerrufsfrist gar nicht erst begann. Verbrauchen haben somit die Möglichkeit, ihr Darlehen auch noch Jahre nach Abschluss zu widerrufen.
Im vorliegenden Fall wurde gegen die Sparkasse geklagt, die in ihren Vertragsunterlagen folgendes schrieben: „Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.“
Grundsätzlich gilt, dass Bank und Kunden im Fall eines Widerrufs Forderungen an die Gegenseite stellen dürfen. Diese werden in der Folge verrechnet, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Durch die oben zitierte Klausel werden die Verbraucher in solchen Fällen laut BGH stark benachteiligt.
Betroffen ist vermutlich ein großer Teil der Baufinanzierungen ab Juni 2010. Verträge die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, können laut Experten widerrufen werden.
Allerdings ist das Urteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig, da die Bank Berufung eingelegt hat. Verbraucher müssen deshalb allerdings nicht besorgt sein, da weitere Gerichte dieser Auffassung momentan folgen. Hinzu kommt, dass das Urteil bislang nur auf einen Versicherungskredit bezogen ist, Experten gehen aber davon aus, dass sich der Fall auch auf Baufinanzierungen übertragen lässt.
Nähere Untersuchungen zeigten wohl, dass nicht nur dir Sparkasse, sondern auch Volksbanken, die Commerzbank, die ING Diba, die BW Bank, Sparda-Banken und die DSL Banken.
Fazit:
Zahlreiche Verbraucher, die ihre Baufinanzierung bei den genannten Banken und nach Juni 2010 abgeschlossen haben, können durch die Urteile vom Widerrufsjoker Gebrauch machen.
Nach der Rückabwicklung haben Kunden die Möglichkeit, eine neue Finanzierung zu besseren Konditionen abzuschließen. Da die Zinssätze zwischen 2010 und 2012 noch bei ca. drei bis vier Prozent lagen, können diese oft sogar halbiert werden.
Übrigens: Bei einem erfolgreichen Widerruf wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Falls diese bereits gezahlt wurde und Ihr Vertrag widerrufbar wäre, können Sie die Summe zurückfordern.
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Bei weiteren Fragen rund ums Thema “Widerruf Baufinanzierung”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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