Bild: Andrey_Popov/ shutterstock.com
Der Horror eines jeden Mieters: Schimmelbefall in der Mietwohnung. Er entsteht durch Feuchtigkeit, die nicht abziehen kann und sich an kalten Wänden absetzt, und führt zu ernsten gesundheitlichen Schäden. Was Sie dagegen unternehmen können, erfahren Sie hier!
Sobald Schimmel entsteht, muss er umgehend entfernt werden. Das kann allerdings teuer werden. Wer übernimmt also die Kosten? Grundsätzlich können Mieter oder Vermieter für den Schaden verantwortlich sein.
Der Mieter muss seine Wohnung pfleglich behandeln und regelmäßig lüften. Stoßlüften und richtiges Heizen wirkt dem Schimmel entgegen. Achten Sie darauf, dass in allen Räumen dieselbe konstante Temperatur herrscht.
Aber auch der Vermieter kann für den Schimmel verantwortlich sein. Er kann nämlich genauso gut durch Baumängel oder Wasserschäden entstehen.
1. Vermieter über Schimmel informieren
Informieren Sie Ihren Vermieter sofort, sobald Sie Schimmel in Ihrer Wohnung entdecken. Als Mieter haben Sie eine Anzeigepflicht. Wenn ein Mieter dagegen verstößt, kann er seine Rechte zur Mietminderung verlieren. Wer erst nach einem halben Jahr Bescheid gibt und sich der Schimmelpilz in der Zwischenzeit ausgeweitet hat, muss für das Entfernen des Schimmels unter Umständen selbst aufkommen.
Ist der Vermieter für den Schimmel verantwortlich, haben Sie Anspruch auf Mängelbeseitigung.
2. Schuldfrage klären
Oft ist nicht ganz klar, wer für die Entstehung des Schimmels verantwortlich ist. Es kommt zu gegenseitigen Schuldzuweisungen, da natürlich niemand die Kosten für das Entfernen übernehmen will. Haken Sie erst einmal konsequent nach, sollte sich der Vermieter stur stellen.
3. Kein privates Gutachten in Auftrag geben
Wenn Sie einen Privatgutachter beauftragen, der klärt, wer für die Schimmelbildung verantwortlich ist, wird es schwierig, die von ihnen bezahlten Sachverständigenkosten vom Vermieter zurück zu erhalten. In einem Mietprozess vor Gericht trägt grundsätzlich der Vermieter die Beweislast, sodass dieser den vom Gericht beauftragten gerichtlichen Sachverständigen zunächst vorfinanzieren muss.
Geben Sie somit unter gar keinen Umständen privat ein Gutachten in Auftrag, wenn Sie sich sicher sind, keine Schuld zu tragen! Das wäre rausgeschmissenes Geld.
4. Mietminderung verlangen
Um Ihren Vermieter zum Handeln zu zwingen, können Sie die Mietminderung als Druckmittel einsetzen. Achten Sie allerdings darauf, mit der Zahlung den Monatsmieten nicht in Rückstand zu geraten. Liegt die Ursache eines Schimmelbefalls in einem Baumangel am Haus, haben Sie kraft Gesetzes das Recht auf Kürzung der Mietpreiszahlung. Die Höhe entspricht der sogenannten Gebrauchsbeeinträchtigung durch den Schimmelpilz.
Nach Urteil des Amtsgerichts München ist eine Mietminderung von bis zu 100 % möglich, wenn zur Vermeidung des Schimmelpilzes Dauerlüften vonnöten ist, was somit nicht mehr einer normalen Wohnnutzung entspräche, oder Gesundheitsschäden entstehen, die durch ärztliche Atteste nachgewiesen werden können.
Um die angemessene Höhe der Mietminderung zu ermitteln, ist es eine sichere Alternative, die Mietzahlung nachweislich unter Vorbehalt zu stellen, vollständig zu bezahlen und anschließend anteilig zurückzufordern.
5. Der Gang vor Gericht
Wenn alles nicht hilft, ziehen Sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht. Spätestens hier wird die Schuldfrage geklärt. Es kommt natürlich auf den Einzelfall und den jeweiligen Umständen ab, wie das Urteil ausfällt.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers Ihnen Ihre Rechte bei einem Schimmelbefall.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.