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Neue EU-Richtlinie im LKW-Kartell!

17.11.2016

Bild: Mr.Exen / shutterstock.com
Für die am europaweiten Lkw-Kartell Beteiligten könnte neben den Rekordgeldbußen eine geplante Gesetzesänderung schmerzhaft sein. Der deutsche Gesetzgeber muss bis Ende Dezember 2016 eine EU-Richtlinie umsetzen, wonach Kartell-Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten können. Die betroffenen Unternehmen sollen ein Recht auf Akteneinsicht erhalten. Denn Unternehmen können bislang nur schwer nachweisen, dass diese durch ein Kartell einen Schaden erlitten haben. Die Neuregelung kann diesem Umstand bei Seite schaffen.

Neue Regelung im LKW-Kartell soll Nachweis von Schaden erleichtern!

Es soll eine Vermutung aufgestellt werden, dass Preisabsprachen zu einem Schaden führen. Anders als bisher müssen nun die Mitglieder des Kartells das Gegenteil beweisen. Damit Unternehmen sich nicht durch Umstrukturierungen aus der Affäre ziehen, wäre es wichtig, dass auch die Muttergesellschaften der Kartell-Mitglieder haftet. Ob diese Regelung umgesetzt wird, bleibt jedoch abzuwarten.
Seit Juli 2016 liegt ein erster Entwurf vom Bundeswirtschaftsministerium vor. Nach Inkrafttreten wären die neuen Regeln auch auf Schadenersatzklagen gegen Volvo, Renault Daimler, DAF und Iveco anwendbar. Zuletzt wurde von der EU-Kommission Geldbußen von ungefähr 2,93 Milliarden Euro gegen die Hersteller erteilt. Die größte Strafe wurde gegen Daimler in Höhe von eine Milliarden Euro verhängt.
Die geplante Gesetzesänderung hat für die Kartell-Geschädigten allerdings auch einen Haken. Denn das neue Recht auf Akteneinsicht gilt nicht für Erklärungen von Zeugen sowie Einigungen zwischen Unternehmen und der Kartellbehörde. Das Tochterunternehmen MAN von Volkswagen war bei dem Lkw-Kartell der für Ermittlungen entscheidende Hinweisgeber. Vor allem Klägern gegenüber der Volkswagen-Tochter Scania dürfte die neue Gesetzesänderung helfen. Denn Scania hat bislang als einziges Unternehmen einen Vergleich abgelehnt.

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Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer vertreten bereits eine Vielzahl von Mandanten im LKW-Kartell. Über die möglichen Risiken klären wir Sie gerne detailliert in einer kostenlosen Erstberatung auf. Wenn Sie Fragen rund um das LKW-Kartell und bezüglich Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz haben, helfen unsere Experten Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser untenstehendes Kontaktformular.

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