Die Bundesregierung will das System für Einbürgerungen vereinfachen. Doch was soll konkret geändert werden?
SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Hürden für die Einbürgerung herabgesenkt werden müssen. Die Wartezeit für eine Einbürgerung soll dabei von acht auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei besonderen Integrationsleistungen soll die Wartezeit sogar nur drei Jahre betragen.
Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, sollen ebenfalls schneller Staatsbürger werden. Straftaten, die aus antisemitischen, rassistischen, fremdfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven erschweren jedoch die Einbürgerung. Dabei sollen Staatsanwaltschaften in Zukunft solche Straftaten den Einwanderungsbehörden aktiv melden.
Darüber hinaus sind Erleichterungen bei der Zulassung des Doppelpasses geplant. Laut deutschem Recht muss vor der Einbürgerung die ursprüngliche Staatsbürgerschaft grundsätzlich aufgegeben werden. Von dieser Regelung bereits ausgenommen sind Bürger der EU oder Staaten, bei denen die Staatsbürgerschaft nicht aufgegeben werden können.
Mittlerweile listen sich 25 Staaten darunter, mitunter Iran, Afghanistan und Syrien. Letztes Jahr hat das Bundesinnenministerium entschieden, dass ukrainische Staatsangehörige wegen des Krieges ihren anderen Pass nicht aufgeben müssen. Dadurch wurden im Jahr 2021 bei 69 % der Einbürgerungen die Mehrstaatigkeit zugelassen.
Die Koalition will nun deshalb den Doppelpass künftig generell erlauben.
Die Koalition will an den weiteren Bedingungen für eine Einbürgerung festhalten und im Kern nichts ändern. Daher müssen die Betroffenen ihren Lebensunterhalt weiterhin selbst bestreiten.
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