Der BGH tendiert dazu, bei den sogenannten Thermofenstern im Abgasskandal einen „mittleren Schadensersatz“ statt einer Kaufpreisrückerstattung (im Gegenzug zur Fahrzeugrückgabe) zuzusprechen. Wieviel Geld für Dieselkunden am Ende herausspringt und wie Ihre Chancen einzuschätzen sind, erfahren Sie im Folgenden!
Drosselt ein Dieselauto in einer bestimmten Temperaturspanne (Thermofenster) die Abgasreinigung, handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. So die eindeutige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der deutschen Gerichte.
Der EuGH entschied zudem kürzlich in seinem Urteil, dass auch eine fahrlässige Schadensersatzhaftung bei illegalen Abschalteinrichtungen in Betracht kommt. Damit ist der Weg zum Schadensersatz so einfach wie nie zuvor!
Doch der BGH tendiert dazu, den Schadensersatzanspruch bei Käufern von Dieselfahrzeugen mit illegalen Thermofenstern nicht auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu richten.
Der BGH denke darüber nach, auf den sogenannten „Differenzhypothesenvertrauensschaden“ abzustellen. Dieser stellt eine Art mittleren Schadensersatz dar, der höher als der kleine Schadensersatz ausfallen wird.
Bei dieser Schadensberechnung handelt es sich um die hypothetische Differenz für das Vertrauen, das der Käufer in die Gültigkeit der angegebenen Abgaswerte für sein Fahrzeug hatte. Das heißt: Er durfte darauf vertrauen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet, zugelassen und in Betrieb genommen wurde und somit auch in diesem Zustand weiterverkauft werden könnte. In diesem Vertrauen wurden die Käufer von Fahrzeugen, die mit Thermofenstern ausgerüstet waren, enttäuscht, sodass dieser Vertrauensschaden nun zu ersetzen ist.
Es erscheint sinnvoll und für die Praxis außerordentlich hilfreich, wenn der BGH über eine Art „Schadenspauschalisierung“ nachdenken und entsprechend urteilen würde. Eine solche richterliche Schadensschätzung wäre nach der Zivilprozessordnung (ZPO) möglich. Der BGH könnte beispielsweise angeben, dass die Wertminderung eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Betrieb genommen worden ist, bei circa 25% bis 35% des Neuwertes liegt. Größenordnungen dieser Art werden überwiegend für angemessen gehalten.
Hinzu kämen noch die typischen Kosten für die etwaige Umrüstung der betroffenen Autos, die zusätzlich zwischen 3000,- bis 6000,- Euro betragen sollen.
Die Chancen auf einen hohen Schadensersatz stehen so gut wie nie zuvor. Sie können Ihr Fahrzeug jetzt ganz bequem behalten und erhalten dennoch eine beträchtliche Schadensersatzzahlung! Kontaktieren Sie die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte. Wir sind spezialisiert auf Verbraucherrecht und verfügen über umfassende Expertise im Bereich des Abgasskandals. Jetzt kostenlose Erstberatung sichern!
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