Bild: 1000 Words / shutterstock.com
Tattoos waren, sind und bleiben beliebter, aber dennoch umstrittener Körperschmuck. Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Körper mit allen möglichen Tattoos an einer beliebigen Stelle verzieren lassen. Was, wenn Sie sich also nun ein nationalsozialistisches Symbol stechen lassen: Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen und ob das überhaupt erlaubt ist.
In der Arbeitswelt kommt es wegen bunter Bildchen auf dem Körper häufig zum Eklat. Bereits zahlreiche Gerichtsbeschlüsse zur Größe von Tattoos im Öffentlichen Dienst befassten sich mit dem umstrittenen Körperschmuck für Angestellte mit Kundenkontakt. — Dabei dürfen beliebte Motive wie Totenköpfe, Rosen oder Tribals bspw. nicht sichtbar an den Händen oder am Hals sein.
Politisch umstrittene Symbole als Tattoos: Hakenkreuze z.B. bringen den Trägern schnell Ärger. So einem Mann, der in der Öffentlichkeit seine Tattoos, ein Porträt Hitlers und ein Hakenkreuz, präsentierte, der daraufhin vom Amtsgericht zu einer viermonatigen Haftstrafe — ohne Bewährung!
Aber hier ist Haarspalterei nicht fern — grundsätzlich ist das Tätowieren von Nazi-Symbolen nicht verboten und auch nicht strafbar. Die öffentliche Zurschaustellung dagegen schon! Da verhält es sich strafrechtlich ähnlich zum Schwenken von Fahnen mit SS-Runen oder anderen Nazi-Symbolen in den heimischen Vier Wänden im Gegensatz zum Schwenken vor der Nase der Nachbarschaft.
Wir haben an dieser Stelle eine kleine Übersicht für Sie vorbereitet, was Sie sich besser nicht auf den Körper tätowieren lassen sollten, um strafrechtlichen Ärger zu vermeiden!
Das sollten Sie besser lassen…
# Hakenkreuze,
# SS-Runen,
# Zeichen der SA oder Waffen-SS wie bspw. der Totenkopf mit gekreuzten Knochen,
# Darstellungen jeder Art des Hitlergrußes oder des Sieg-Heil sowie
# Zitate oder Textteile des Horst-Wessel-Liedes
Ebenso strafbar sind Symbole, Zeichen oder Erkennungsmale von anderen nazistischen Vereinigungen wie
# Blood & Honour oder
# Wehrsportgruppe Hoffmann
Tattoos solcher Art sollten keinesfalls in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Präsentieren Sie sie doch, drohen hohen Strafen nach StGB § 86a, der Verwendung verfassungswidriger Organisationskennzeichen.
Volksverhetzung kann hier allzu oft als strafbar gelten, wer o.g. Symbole oder Zeichen auf der Haut mit sich trägt und auch nicht davor zurückschreckt diese öffentlich zu zeigen. — Glorifizierung, Verleumdung oder Billigung von NS-Taten werden nach StGB mit bis zu fünfjährigen Haftstrafen sanktioniert! In der Öffentlichkeit kann Sie das auch schnell hohe Geldstrafen oder dreijährige Freiheitsstrafen zur Konsequenz haben — auch ganz ohne Bewährung.
Verfassungswidrige Tattoos entfernen oder unkenntlich machen zu lassen ist gesetzlich nicht verankert, aber kann u.a. als Auflage für eine Strafe auf Bewährung gesetzt werden. Zwingen kann der Gesetzgeber allerdings niemand!
Die Tätowierer seien an dieser Stelle angesprochen: Wer verlangt ein nazistisches Symbol auf der Haut tragen zu wollen, kann grundsätzlich nicht daran gehindert werden. Allerdings sollten auch Tätowierer darauf achten oder nachfragen, ob Tattoos dieser Art an sichtbaren — d.h. für die Öffentlichkeit sichtbar — Stellen gestochen werden sollen! Strafbar machen Sie sich beim Stechen aber nicht.
Tattoo mit Rechtschreibfehler oder komplett entstellt? Wir helfen Ihnen gerne gerichtlich und außergerichtlich bei Pannen bezüglich Ihres Körperschmucks. Rufen Sie uns einfach an und nutzen Sie unsere kostenlose, telefonische Erstberatung unter 02461 / 8081.
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