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Nach Kauf den Kassenzettel mitnehmen – ja oder nein?

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Bild: Andrey_Popov/ shutterstock.com
 
Der Bon gehört dazu – ganz gleich wie gering der Betrag ist. Nach dem Kauf wird gefragt, ob man ihn mitnehmen möchte. Wenn nicht, landet er direkt im Mülleimer.
Muss ich ihn tatsächlich annehmen?
 
 

Besteht Pflicht zur Annahme des Kassenbons?

 
Seit Jahresbeginn sind Händler dazu verpflichtet, bei jedem Kauf einen Kassenbon auszugeben. Nur im Falle eines Antrags können sich einzelne Betriebe davon befreien lassen.
Verbraucher werden somit unweigerlich zu Sammlern von Kassenbelegen. Tatsächlich muss man die Bons aber nicht entgegennehmen.
 
Es besteht lediglich die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs sowie die Pflicht, diesen unmittelbar zur Verfügung zu stellen – nicht die Pflicht zur Mitnahme und Aufbewahrung durch den Verbraucher! Sie können den Kassenzettel also auch ohne schlechtes Gewissen ablehnen.
 
 

Was gilt in Österreich?

 
In Österreich hingegen müssen Kunden den Beleg laut österreichischen Finanzministeriums bis außerhalb der Geschäftsräume mitnehmen.
Vertreter der Abgabenbehörde dürfen die Einhaltung sogar kontrollieren. Bußgelder sollen allerdings nicht verhängt werden.
 
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers die Folgen des Brexit.
 

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