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Modernisierungskosten umlegen: Mieter im Vorteil 

27.04.2016

Eigentümer und Vermieter erfreuen an den neuen Plänen der Bundesregierung im Mietrecht wohl nicht: Modernisierungskosten umlegen soll in Zukunft schwieriger werden. Mehr zur Verschärfung des Mietrechts erfahren Sie bei uns!
Bei den neuen Plänen der Bundesregierung geht es vorrangig um eine Mietpreisbremse: Dem weiteren Anstieg der Mieten soll vorgebeugt werden, aus diesem Grund soll es Hauseigentümern und Vermietern schwerer gemacht werden.

Modernisierungskosten zulasten der Eigentümer als Mietpreisbremse

Um den Mietanstieg in Ballungsgebieten wie Universitätsstädten u.a. in Berlin, Hamburg oder Köln zu drosseln, sollen Modernisierungskosten zukünftig schwieriger auf die Mieter umzulegen sein, sodass Vermieter und Eigentümer Modernisierungsmaßnahmen zu einem Großteil tragen könnten.
Die vorzulegenden Mietspiegel sollen daraufhin auch nicht mehr nur die letzten vier, sondern die letzten acht Jahre erfassen, um für Mieterhöhungen herangezogen zu werden. Sozialschwache Mieter sollen so auch durch eine Härtefallklausel geschützt werden, nicht mehr als 40% ihres Haushaltseinkommens für Heizung und Miete zu geben.
Modernisierungskosten-Umlagen sollen von den bislang 11% auf jährlich 8% für die Mieter gesenkt werden. Innerhalb von acht Jahren dürfen dann nur noch max. 3 Euro/m²  im Monat auf die Miete gerechnet werden. Darüber hinaus ist eine Kappungsgrenze im Gespräch.

Neuvertragsmieten maximal 10% über dem örtlichen Mietspiegel

Ein Jahr zuvor sollte ein gesetzliche Mietpreisbremse Ballungsgebiete und deren Mieter entlasten. Dazu kam für Vermieter u.a. auch der Schock der Zahlung von Maklern. Schon damals gab es starken Gegenwind für die mieterfreundlichen Entscheidungen. Denn in der Mietpreisbremse und den weiteren Verschärfungen im Mietrecht sehen viele auch eine Einschränkung – gar eine Bremse – für die Wohnungsbau-Investoren.
Mieter seien zwar nicht aus ihren Wohnung herauszudrängen, dennoch sollten Verschärfungen wie die Senkung der Umlage-Möglichkeit von Modernisierungskosten weniger drastisch sein.

Ein Weg zur staatlichen Mietpreisregelung?

Von anderer Seite fürchtet man durch geringere Umlage-Möglichkeiten bei bspw. Modernisierungskosten das Verdrängen von privaten Vermietern. Der Trend durch einen hohen Eigenanteil bei Instandhaltungskosten u.a. ginge dann in Richtung vermietender Großunternehmer, die den Mietmarkt dominieren. Zudem sollten Modernisierungsmaßnahmen einen Kosten-Nutzen-Effekt erfüllen und nicht etwa anhand ihrer Kosten gefördert werden.
— Eine staatlich geregelte Miete sei unbedingt zu vermeiden!
 
Sie finden Ihre Mieterhöhung fragwürdig? Wir klären das für Sie! Kontaktieren Sie uns & profitieren von einer kostenlosen Erstberatung! Darüber hinaus finden Sie in der Playlist „IHR gutes RECHT! Arbeit ✓ Verkehr ✓ Miete ✓ Familie im Alltag“ auf unserem YouTube-Channel finden Sie interessante Videos zum Thema Mietrecht!

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