Bild: Africa Studio/ shutter stock.com
Jeder Deutsche gibt mehr als 400 € für Möbel im Jahr aus. 14 % dieser Möbel werden laut dem Verband der Deutschen Möbelindustrie im Internet bestellt – Tendenz steigend. Doch was gibt es beim Online-Kauf zu beachten? Kann man das Sofa, was man online gekauft hat, auch zurückschicken?
Sie haben das Recht, den Vertrag eines Online-Möbelkaufs innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens, wenn die Ware eingetroffen und eine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. In Situtaionen, in denen bestellte Möbel beim Paketdienst festhängen, an den falschen Empfänger ausgeliefert wurden oder ähnliche Streitpunkte entstehen, können Sie den Widerrufsjoker ziehen. Außerdem dürfen Sie die Ware selbstverständlich zu Hause testen, da sie eine im Internet gekaufte Couch nicht Probesitzen können.
Für den Widerruf bedarf es noch nicht keiner Begründung. Er muss nur eindeutig erklärt werden, etwa per E-Mail.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht allerdings nicht, wenn das Möbelstück nach Kundenwunsch gefertigt, zusammengestellt oder zugeschnitten wurde. Darauf muss der Online-Händler dennoch in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Doch hier gilt zu unterscheide: von einer Individualisierung ist erst auszugehen, wenn das Möbelstück anders angepasst wird, als es im Standard-Sortiment des Händlers erhältlich ist.
Wenn die Möbel beschädigt oder unvollständig geliefert werden, berufen sich Händler gern auf ihr Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. So lange die 14-Tages-Frist nicht abgelaufen ist, kann der Kunde reagieren, indem er einfach den Widerruf erklärt und die Ware zurückschickt. Der Händler muss in diesem Fall den Kaufpreis erstatten sowie gegebenenfalls zusätzlich berechnete Versandkosten.
Gleiches gilt, wenn der angegebene Liefertermin nicht eingehalten wird. Hier können Sie die Bestellung widerrufen und vom Kauf zurücktreten oder eine Nachfrist von zwei bis vier Wochen setzen. Wir raten Ihnen, dies am besten schriftlich und per Einschreiben zu tun.
Die Rücksendung in Originalverpackung, die von Online-Händlern oft gefordert wird, ergibt sich im Falle von Möbeln schwerer als gedacht. Oft sind sie in Einzelteile zerlegt und werden kleiner verschickt, als sie nach Aufbau tatsächlich sind. Eine Rücksendung muss somit innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht original verpackt verschickt werden. Dennoch muss der Käufer natürlich dafür sorgen, dass der Rücktransport ohne Schäden am Möbelstück abgewickelt wird.
Vorsicht! Bei der Rücksendung muss der Käufer die Kosten für eine Rücksendung übernehmen. Der Online-Händler steht allerdings in der Pflicht, noch vor Vertragsschluss klar erkennbar ausweisen, ob und welche Rücksendekosten auf den Kunden zukommen. Werfen Sie einen Blick in die Widerrufsbelehrung des Verkäufers rein! Oft übernehmen großen Online-Händler auch freiwillig die Rücksendekosten.
Ein letzter Rat zum Schluss: achten Sie darauf, dass sperrige Möbellieferungen an den tatsächlichen Standort direkt in die Wohnung gebracht werden. Unter Umständen wird dafür eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese muss aber ausgewiesen sein. Ansonsten können Sie Pech haben und das Möbelstück wird auf der Straße vor dem Hauseingang abgestellt!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Rechtsanwalt Markus Mingers befasst sich im folgenden Video mit der Frage, ob man das aufgebaute Regal zurücksenden kann.
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