In letzter Zeit erreichen WhatsApp-Nutzer immer wieder Links, die beim Anklicken neue, vermeintliche Emojis freischalten sollen. Gibt man unbedarft seine Mobilfunknummer ein erhält er damit allerdings nicht wie angekündigt neue Emoticons, sondern tappt in eine teure Abofalle!
Eine 12 Euro-Gebühr wartet und die wöchentlich! Statthaft ist das Ganze natürlich auch nicht — versteckte oder nicht zu erwartende Klauseln in den AGBs sind unrechtmäßig.
Für Falschmeldungen oder Scherze auf digitaler Ebene wie SMS, Mail oder Instant Messaging, sogenannte Hoaxes, Abofallen oder vorgetäuschte Gewinnspiele gibt es aufgrund eines hohen Aufkommens mittlerweile auch Initiativen, die Internetmissbräuche aufdecken bzw. diese aufzudecken versuchen. Sie warnen Verbraucher zudem auch vor aktuellen Abzocken, derer viele Messenger-Nutzer zum Opfer fallen.
Wir verraten Ihnen, welche Rechte Sie im Falle des Abschlusses einer betrügerischen Abofalle haben.
Die WhatsApp-Abofalle: Wie sie funktioniert und was Sie als Betroffene tun können
Das Prinzip, nach dem die Abofalle funktioniert, ist ähnlich eines Kettenbriefs: Der Nutzer bekommt eine Nachricht, die einen Link enthält. Dieser soll den Nutzer mit dem Versprechen neue, animierte Emoticons zu erhalten auf eine Seite locken, die wiederum dazu auffordert die Nachricht über neue, witzige Smileys an 10 Freunde oder drei Gruppen zu kommunizieren. Dann sollte der Nutzer die Emoticons freigeschaltet haben!
Natürlich ohne Emoticons wird der Nutzer weiter aufgefordert seine Mobilfunknummer in ein vorgesehenes Feld einzutragen — mit Eingabe dessen erkennt der Nutzer unwissentlich ein Abo als bestätigt an und es werden 12 Euro wöchentlich fällig. Das eigentlich hinterlistige an Abofallen wie dem Emoticon-Beispiel ist die Unkenntlichkeit des Ganzen: Zum Einen bei der eigenen Kostenfalle beim versteckten Abschluss des Abos und der nichts ahnenden Weitergabe an Freunde.
Dass es sich um ein Abo mit anhängender Kostenfalle handelt, ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt — solche verschleierten und unerwartete Klauseln sind allerdings nicht rechtmäßig.
Stellt sich bei der Prüfung der AGBs heraus, dass es sich bei der Kostenfalle von 12 Euro pro Woche um eine solche versteckte Klausel handelt, kann der Abofallen-Betreiber kein Geld von Ihnen einfordern. Bis dahin muss aber das Gericht entscheiden, ob die Klausel so einzustufen ist — Vorsicht also beim Weitergeben Ihrer Daten!
Sollten Sie dennoch in eine Abofalle geraten sein, wenden Sie sich gerne an uns — wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch oder über unser Kontaktformular.
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