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04.10.2016
Arbeitsvertrag – Ansprüche nun auch per Textform geltend machen!
05.10.2016

Milliarden-Schaden durch LKW-Kartell: Gemeinschaftliche Haftung bei Schadenersatzansprüchen!

05.10.2016

Bild: alphaspirit / shutterctock.com
Die LKW-Riesen Daimler, DAF, MAN, Iveco sowie Renault/Volvo haben über Jahre illegale Preisabsprachen getroffen, die im sog. LKW-Kartell durch die EU-Kommission zu einem Rekord-Bußgeld von etwa 3 Mrd. Euro verurteilt wurden. Nach und nach erwartet man nun eine Klageflut von Schadenersatzansprüchen. Die Kartellanten haften hierbei gemeinschaftlich.

Ansprüche im LKW-Kartell unbedingt geltend machen!

In den Jahren 1997 bis 2011 haben DAF, MAN & Co. illegale Preisabsprachen für ihre mittelschweren bis schweren Lastkraftwagen (ab 6 Tonnen) auf dem Europäischen Markt getroffen haben. Natürlich zulasten der Verbraucher, Leasingnehmer und Käufer.
Das LKW-Kartell hat damit für Leasingnehmer und Käufer zu hohe Preise festgelegt, wodurch nun satte Schadenersatzansprüche seitens der Betroffenen entstanden sind. Als Kronzeuge muss MAN kein Bußgeld zahlen, Schadenersatzpflicht besteht aber dennoch gegenüber den betrogenen Käufern und Leasingnehmern.
Wie hoch die Schadenersatzansprüche derzeit genau sind, lässt sich noch schwer definieren. Experten rechnen mit bis zu 15 % höheren Verkaufs- bzw. Leasingspreisen. Das bedeutet, dass Geschädigte im LKW-Kartell etwa 10.000 Euro zu viel für ihren LKW gezahlt haben. Ansprüche gegenüber den Kartellanten sollten also dringend erhoben werden.
Wer Rechnungen, Leasingverträge, Überweisungen oder auch Kaufverträge vorweisen kann, ist bei der Geltendmachung der Schadenersatzansprüche auf der komplett sicheren Seite. Unterlagen und Dokumente, die sonst nötig sind, können auch im Nachhinein angefordert werden. Wichtig ist, dass zur genauen Bemessung Ihres Schadens Gutachten erforderlich sind.

Geschädigte müssen Verjährungsfristen beachten

Wichtig bei der Erhebung von Schadenersatzansprüchen ist für Geschädigte vor allem die Verjährungsfrist. Für die Leasingvereinbarungen oder Käufe im Handlungszeitraum des LKW-Kartell (1997 – 2001) und die damit verbundenen LKW könnte die Verjährungsfrist im Januar 2017 eintreten. — Das bedeutet für Sie: Verträge und Unterlagen prüfen lassen. Wir übernehmen das gerne für Sie!
Beim Zusammenschluss mit anderen Geschädigten können Sie die Kosten für das nötige Gutachten teilen — streben Sie eher eine außergerichtliche Einigung an, so kann auf ein Gutachten womöglich auch verzichtet werden. Hier kontaktieren wir die LKW-Hersteller und fordern dem Grunde nach Entschädigung.
Im LKW-Kartell ist die Gesamtschuld auf alle Hersteller gelastet: Forderungen, die Sie gegenüber MAN, DAF oder Daimler haben, können bei allen Kartellanten geltend gemacht werden, auch wenn Sie Ihren LKW nicht dort gekauft haben. — Ist der betreffende LKW-Hersteller also nicht liquid, haben Sie dennoch weiterhin Ansprüche, die geltend gemacht werden können. Alle Kartellanten des LKW-Kartell sind als Gesamtschuldner haftbar!
Wenn Sie vom LKW-Kartell betroffen sind, wenden Sie sich gerne an uns: Wir prüfen Ihre Verträge der Jahre 1997 bis 2001 fachlich auf Chancen und schätzen für Sie ein, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können! Profitieren Sie von unserer Erfahrung und informieren sich vorab auf unserer Infoseite zum Thema LKW-Kartell.
Auf unserem Youtube-Kanal finden Sie alles Wichtige auch als Videos!

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