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Für Arbeitnehmer von AirBerlin und dem Warenhauskonzern Kaufhof wird es hart: Mehr als 20.000 Mitarbeitern drohen Kündigung und massive Lohnkürzungen.
Nach der Insolvenz der Airline trennt man sich bis Ende diesen Monats vom gesamten Bodenpersonal. Ebenso wenig rosig sieht es für Kaufhof-Mitarbeiter aus: Der Warenhauskonzern kürzt kurz vor dem satten Weihnachtsgeschäft Löhne und streicht Sonderzahlungen.
Ob Insolvenz oder anhaltende Negativtendenz beim stationären Einzelhandel: Die Leidtragenden sind sowohl bei AirBerlin, als auch bei Kaufhof allein die Mitarbeiter. Was betroffene Arbeitnehmer bei drohender Kündigung und Lohnkürzungen tun sollten, erfahren Sie bei uns!
Turbulente Zeiten für die Fluggesellschaft AirBerlin. Nach wochenlangem, kräftezehrenden Insolvenz-Nachrichten und dem letzten Hilferuf der Mitarbeiter durch den sog. Sick-out, kommt nun eine neue Hiobsbotschaft. Der Betriebsrat von AirBerlin kündigte an, dass das gesamte Bodenpersonal bis zum Monatsende di Kündigung erhalten würde. Schätzungsweise 1.400 Mitarbeiter von AirBerlin sind davon betroffen.
Der Betriebsrat bereitet die betreffenden 1.400 Mitarbeiter nun auf den Eingang der Kündigung zu Ende Oktober vor. Bis Ende Februar 2018 folgt dann die Kündigung weiterer Mitarbeiter, die aber zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs bis dann noch benötigt werden. Die restlichen Mitarbeiter werden zum jetzigen Stand vermutlich freigestellt. Die Pleite-Airline nahm zu diesen Maßnahmen bislang nicht Stellung.
— Planmäßig soll es zur vollständigen Einstellung des Flugbetriebs von AirBerlin kommen. Lediglich aufrechterhalten wird der operative Service der Töchter Niki und LGW. Zu beiden hat auch die Lufthansa bereits ein Kaufgebot abgegeben.
Das Flugpersonal muss bislang keine Kündigung fürchten, unter der Fahne der Eurowings geht der Flugbetrieb weiter. Dennoch droht auch 1.200 Vollzeitbeschäftigten die Stellenstreichung. Möglich wäre hier eine Weiterbeschäftigung innerhalb der Ethiad Airways Partners Group. Doch Lohnkürzungen und die Unsicherheit des eigenen Arbeitsplatzes machen Angestellten der Airline schwer zu schaffen.
AirBerlin verwies auf die etwa 80% der Beschäftigten, die von den Erwerbern — womöglich — übernommen würden.
Bei Deutschlands führendem Warenhauskonzern Kaufhof machte man die anhaltende Negativtendenz des stationären Einzelhandels sowie die enorme Wettbewerbsverzerrung für die aktuellen Maßnahmen verantwortlich. Gefordert wird ein wettbewerbsfähiger Tarifvertrag, der einen ebenso fairen Wettbewerb für die Galeria Kaufhof ermöglicht, heißt es.
Ein sog. Beschäftigungssicherungstarifvertrag bedeutet im Klartext für die 21.000 betroffenen Arbeitnehmer: Verzicht auf Gehaltserhöhung sowie Teile ihres Urlaubs- und Weihnachtsgelds, oder: Sonderzahlungen. Im Gegenzug garantiert die Galeria Kaufhof die Sicherung des Arbeitsplatzes über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg. Das Opfer der Arbeitnehmer: Weniger Geld und Verzicht für eine sichere Stelle. Umgekehrt setzt der Warenhauskonzern allerdings neben einem strikten Kostenmanagement auf Investitionen in seine Filialen und den Ausbau des Online-Geschäfts.
Bei der Pleite-Airline AirBerlin sollte sich aufgrund der heißen Berichterstattung wohl schon länger angekündigt haben, dass es firmeninterne Finanzprobleme gibt. Kündigung wegen Insolvenz des Arbeitgebers — wir haben das Wichtigste auf einen Blick zusammengefasst.
Grundsätzlich stellt die Lohnkürzung eine Vertragsverletzung dar, sofern im Arbeitsvertrag oder in Vertragsergänzungen Stundenlohn, Wochenlohn oder Monatslohn vereinbart und festgehalten sind. Arbeitnehmer haben hier das recht nicht gezahlten Lohn einzuklagen. — In Kürze: was Arbeitnehmer bei Lohnkürzung wissen sollten.
Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten für Arbeitsrecht hilft Ihnen gerne weiter! Sie sind betroffen von den Massenentlassungen bei AirBerlin und sehen als Bodenpersonal Ihrer Kündigung entgegen?
Oder haben Sie einer Lohnkürzung als Mitarbeiter der Galeria Kaufhof zuzustimmen und einen Verzicht auf Sonderzahlungen zu unterschreiben, um Ihre Stelle zu sichern?
Dann helfen wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer Ihnen weiter! Wir kämpfen für Ihr Recht und setzen uns für Sie gegen Ihren Arbeitgeber zur Wehr. Rufen Sie uns an unter der 02461 / 80 81 oder schreiben Sie an die info@mingers-kreuzer.de und senden Ihren Arbeitsvertrag zur Prüfung bei uns ein: Wir bewerten Ihre Chancen innerhalb weniger Tage und beraten Sie zu möglichen, rechtlichen Schritten.
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