Bild: TTstudio/ shutterstock.com
Die LKW-Hersteller MAN, Mercedes, Iveco, Volvo/Renault und DAF wurden von der EU-Kommission mit einer Geldbuße von insgesamt 2,93 Milliarden Euro belegt. Das Kartell bestand bereits seit 1997. Anfang 2011 gab MAN die illegalen Preisabsprachen dann zu. Die Folge des Kartells waren überhöhte Bruttolistenpreise und Kostenabwälzungen. Bei der Milliardenstrafe wird es für MAN und Co. aber nicht bleiben. Schließlich können Käufer und Leasingnehmer der LKW jetzt Schadensersatz fordern.
Die umfassenden Untersuchungen der Europäischen Kommission haben gezeigt, dass in erster Linie mittelschwere und schwere LKW betroffen sind. Konkret sind Schadensersatzansprüche also für LKW mit einer Nutzlast von 6 t bis mehr als 16 t möglich. Bislang ist klar, dass an den illegalen Absprachen unter anderem Mercedes, Iveco, Volvo/Renault, DAF und eben MAN beteiligt gewesen sind. Auch Skania soll in das Kartell verwickelt sein. Die Untersuchungen diesbezüglich dauern aber noch an.
Wer durch die illegalen Absprachen einen Schaden erlitten hat, kann von den jeweiligen Unternehmen Schadensersatz fordern. Zunächst einmal sind das natürlich sowohl die Käufer als auch die Leasingnehmer. Zum einen waren nämlich die Kaufpreise deutlich zu hoch und zum anderen die entsprechenden Leasingraten, die sich bekanntermaßen nach dem Anschaffungswert des LKW richten. Im Ergebnis müssen MAN und Co. also den Schaden ersetzen, der durch das Kartell entstanden ist.
Freiwillig wird Ihnen kein Hersteller einen Schaden ersetzen oder gar darauf aufmerksam machen. Vielmehr müssen Sie einen solchen selber geltend machen und Ansprüche in die Wege leiten. Sollte einer Zahlungsaufforderung durch die Hersteller nicht nachgekommen werden, kann eine Klage Abhilfe schaffen.
Dabei sind aber die geltenden Verjährungsfristen zu beachten. Gerade bei älteren Käufen sollte nicht zu lange gewartet werden. Grundsätzlich gilt eine zehnjährige Frist. Im Endeffekt aber entscheidet immer der Einzelfall. Während der lange andauernden Untersuchungen durch die Kommission war die Verjährung glücklicherweise gehemmt.
Warten Sie also nicht lange ab und fordern Sie Ihren Schadensersatz ein. Dazu stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer natürlich gerne zur Seite. In einer kostenlosen Erstberatung klären wir Sie umfassend über alle Möglichkeiten auf. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.
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