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Bayern will Schadensersatzklage gegen VW einreichen!

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Bild: rkl_foto / Shutterstock.com
 
Auch der Freistaat Bayern will sich gegen die massiven Kursverluste der VW-Aktie im Zuge des Diesel-Skandals wehren. Im Detail geht es um Schäden, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden sind. Das kündigte der zuständige Finanzminister Markus Söder an.
 

Was bedeutet die Klage des Bundeslandes Bayern für andere Anleger?

 
Laut Söder müsse Bayern Volkswagen verklagen, weil man auch rechtlich in der Verpflichtung gegenüber den Beschäftigten sei. Wir hatten mehrfach davon berichtet, dass Anleger Ansprüche wegen der massiven Kursverluste geltend machen können- entweder in Form einer vollständigen Rückabwicklung oder in Form eines so genannten Kursdifferenzschadens. Dass Bayern nun als erstes Bundesland denselben Weg geht, bestätigt unsere bis dato vertretene rechtliche Einschätzung.
 
Demnach ergeben sich Ansprüche aus einer Verletzung des § 15 I WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Dieser statuiert, dass Insiderinformationen unverzüglich veröffentlicht werden müssen. Offensichtlich war das im Diesel-Skandal aber gerade nicht der Fall. So sind die ehemaligen Manager von VW ihren Informationspflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen.
 

Bayern fordert um die 700.000 Euro!

 
Die Verstöße gegen die Mitteilungspflicht haben auch beim bayerischen Pensionsfonds deutlichen Schaden hinterlassen. So fordert der Freistaat um die 700.000 Euro zurück. Im entscheidungserheblichen Zeitraum des Septembers 2015 hielt das Land Bayern für ihre Bediensteten circa 58.000 Vorzugsaktien.
 
Das Klagebegehren hat aber noch eine andere Folge: Das Land Niedersachsen als zweitgrößter Aktionär kommt immer mehr unter Zugzwang. Ende März wollte man von juristischen Schritten noch nichts wissen. Inzwischen haben sich die Vorzeichen aber geändert. So ermittelt die Staatsanwaltschaft in Braunschweig unter anderem gegen den ehemaligen Chef Winterkorn wegen vermeintlicher Marktmanipulation. Daraufhin hatte das Land Niedersachsen den obligatorischen Vertrauensbeweis in der Jahreshauptversammlung verweigert.
 

Was können betroffene Anleger tun?

 
Ob also noch andere Länder nachziehen werden, bleibt abzuwarten. Jedenfalls scheint die Sachlage für Aktionäre mehr als eindeutig. Die Chancen auf eine erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen wegen der massiven Kursverluste sind groß. Entscheidend ist, wann man die VW-Aktie gekauft hat. Dabei kommen Ansprüche für solche vom 06.Juni 2008 bis zum 17.September 2015 in Betracht. Wir schätzen den Schaden pro Aktie derzeit auf circa 50 bis 60 Euro.
 
Sollten Sie also von dem Diesel-Skandal als Aktionär betroffen sein, prüfen wir gerne für Sie in einer kostenlosen Erstberatung Ihre Unterlagen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews zum Abgasskandal und anderen interessanten Themen finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei.

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