Bild: Beloborod – shutterstock.com
Ob von der Stadt München die Kosten für eine überteuerte private Kita übernommen werden müssen, wird in den nächsten Wochen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschieden. Eine klagende Familie musste sich die private Kita für 1380 Euro im Monat selber finanzieren, weil der Jugendhilfeträger nicht rechtzeitig gehandelt hat.
Aus diesem Grund muss die Stadt München nach Auffassung der Richter die Differenz zwischen den Preis an einer kommunalen Kindertagesstätte der teureren Einrichtung für drei Monate übernehmen. Obwohl die Kita zwar Luxus-Angebote bietet, sind die Richter auf der Seite der Familie. Denn die Familie hatte keine Alternative und kann nichts dafür. Die Richter haben zwar noch kein endgültiges Urteil gefällt, allerdings muss die Stadt München die Kosten für die teure Kindertagesstätte sehr wahrscheinlich übernehmen. Das Urteil soll in Kürze ausgesprochen werden.
Die junge Familie ihren kleinen Sohn in einer privaten Kita für unglaubliche 1380 Euro im Monat angemeldet. Die von der Stadt angebotenen Plätze bei einer Tagesmutter waren aus Sicht der Familie zu weit weg oder die Betreuungszeiten zu kurz. Ein Angebot für einen Platz in einer städtischen Kindertagesstätte ist zu spät gekommen. Die Familie fordert deshalb die Differenz von 1000 Euro, da der teuerste städtische Kita-Platz ca. 400 Euro kostet. Von der Stadt wurde ein Vergleich abgelehnt, wonach die Kosten übernommen werden sollten.
Obwohl es noch keine genaue Regelung gibt, wann ein Kita-Platz abgelehnt werden kann, ist in diversen Urteilen die Rede von einer zumutbaren Entfernung zwischen dem Wohnort und der Kindertagesstätte von maximal fünf Kilometern oder 30 Minuten zu Fuß oder mit dem Auto. Desweiteren kann die Kita auch unzumutbar sein, wenn beispielweise das Gebäude nicht den Standards entspricht oder die Betreuerinnen unqualifiziert sind.
Zudem muss der Kita-Platz auf die Anforderungen der Eltern zugeschnitten sein. Wenn beide Eltern vollzeitbeschäftigt sind, ist eine Ganztagsbetreuung notwendig. Allerdings müssen die Eltern ausreichend begründen, warum ein Angebot abgelehnt wurde. Für die Ablehnung muss ein nachvollziehbarer Grund vorliegen. Dies kann schwer sein, wenn die Kindertagesstätte zumutbar ist.
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