Aus einem Entwurf eines Kurzgutachtens der Juristen des Bundestages geht hervor, dass das Fehlen einer Covid-19 Auffrischungsimpfung zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs führen soll. Das Ganze bezieht sich auf Arbeitnehmer, die nur ein- oder zweimal geimpft sind. Wie Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) dies rechtlich bewertet erfahren Sie im Folgenden!
„Mit der Regelung sollen wohl mittlerweile auch die Geimpften dazu bewegt werden sich Boostern zu lassen“, stellt Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) ernüchternd fest.
Begründet wird der Entfall der Entschädigungszahlungen ähnlich wie beim Lohnausfall der Ungeimpften damit, dass man als Arbeitnehmer nicht alles dafür getan hat, eine mögliche Quarantäne zu vermeiden. Demnach ist es die Verpflichtung jedes Einzelnen, auch für die Gemeinschaft, eine Auffrischungsimpfung vorzunehmen. „Dies ist der gleiche Argumentationsstrang wie bei den Ungeimpften“, so Markus Mingers (mingers.law).
„Wir vertreten mittlerweile einige Ungeimpfte, die einen Lohnausfall zu verzeichnen haben“, sagt der Rechtsanwalt (mingers.law). „Parallele ist auch die Sperre beim Arbeitsamt, wenn Sie arbeitslos geworden sind, wegen einer Nichtimpfung. Auch hier haben wir zahlreiche Klagen eingereicht und konnten auch bereits einige Erfolge verzeichen“, (mingers.law).
Von einer Rechtssicherheit kann damit wohl nicht die Rede sein!
Die Menschen werden weiter unter Druck gesetzt. „Hierin ist eine Impfpflicht durch die Hintertüre zu sehen“, sagt Anwalt Mingers (mingers.law). Jedem Betroffenen ist dringend zu raten Klage einzureichen und sich nicht tatenlos hinzugeben.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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