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22.01.2022

Kanzlei Mingers erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impflicht – jetzt teilnehmen!

22.01.2022
14.12.21

Die Kanzlei Mingers. reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht der Gesundheits- und Pflegeberufe ein. Melden Sie sich jetzt an!  

Wer ist betroffen?

Die durch den §20a Infektionsschutzgesetz begründete, einrichtungsbezogene Impfpflicht, sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Arztpraxen oder Rettungsdienst ab dem 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein bzw. einen Nachweis über eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich einer Impfung haben. Wird dies nicht gemacht, kann das Gesundheitsamt zur Nachholung auffordern und schließlich dem Betroffenen untersagen, an den Arbeitsplatz zurückzukehren bzw. die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen künftig zu betreten.

Was sind Argumente gegen die Impfpflicht?

Laut Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers., werden hier mehrere Grundrechte eingeschränkt, am offensichtlichsten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. „Eine Impfung stellt immer einen Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers dar. Natürlich zunächst die Reaktionen des Körpers auf den Impfstoff, aber auch schon der kleine Piecks mit der Nadel fallen darunter.“, erklärt Markus Mingers. „Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob diese Verletzung gerechtfertigt ist.“ Dagegen sprechen viele Argumente, unter anderem Folgende:

Impfquote. Die Impfquote ist in Pflegeberufen bereits überdurchschnittlich hoch. Sie liegt beim Personal von Pflegeeinrichtungen bereits bei 88,8% und beim medizinischen Personal bei 90,2% laut Schätzungen des RKI (Stand vom 18.10.2021.). Die Folge der Impfpflicht werden deswegen wahrscheinlich nicht mehr Geimpfte sein, stattdessen werden nur mehr Betroffene Ihren Beruf niederlegen.

Überlastung. Durch die sich immer wieder widersprechenden Berichte über die Krankenhausbelastung, ist es fraglich, ob diese wirklich genügend statistisch belegt ist.

Impfstoffe. Viele Impfstoffe sind nur bedingt zugelassen.

Wie kann man teilnehmen?

Jeder, der aus der Gesundheits- und Pflegebranche kommt, kann teilnehmen! Die Kosten pro Teilnehmer betragen 300€. Anmeldungen sind bis zum 28.02.2022 möglich. Melden Sie sich jetzt unter office@mingers.law und kämpfen Sie für Ihre Rechte!

Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und  unserem YouTube-Kanal.  Zu dem Thema Impfpflicht im Gesundheitswesen finden Sie weitere Infos im unteren Video. 

Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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