Gestern haben Bund und Länder auf einem weiteren Corona-Gipfel über neue Regelungen beraten. Werden die aktuellen Maßnahmen verschärft oder gelockert? Welche Änderungen gibt es hinsichtlich PCR-Tests? Und welche Regeln gelten für Quarantäne und Isolation? Wir zeigen Ihnen im Folgenden die neuen Beschlüsse auf!
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die bisher geltenden Corona-Maßnahmen weitergeführt werden sollen. „Lockerungen werden nicht ausdrücklich angekündigt“, so Rechtsanwalt Markus Mingers. „Es ist allerdings von einer Öffnungsperspektive die Rede.“ Verschärfungen soll es vorerst nicht geben. Laut der Beschlussfassung werden sie aber auch nicht ausgeschlossen. Denn die Corona-Zahlen steigen angesichts der neuen Virus-Variante weiterhin stark an.
Jetzt gilt: die Entwicklung der Omikron-Welle werde aufmerksam beobachtet. Laut Bundeskanzler Olaf Scholz sei es wichtig, vorsichtig zu bleiben und den Kurs zu halten. Sobald eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe, wollen Bund und Länder einschreiten und weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbaren. Das nächste Bund-Länder-Treffen ist für den 16. Februar angesetzt – sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht.
„Wegen der zu geringen Kapazitäten für PCR-Tests sollen künftig bei auftretenden Engpässen bestimmte Gruppen priorisiert werden“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Das sind laut Beschluss: das Personal in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.“ Bei diesen Gruppen soll auch ein Covid-Verdacht mit PCR-Test abgeklärt werden.
„Unklar ist, ob eine solche PCR-Test-Beschränkung auch privat bezahlte Tests betreffen würde, die beispielsweise für Auslandsreisen notwendig sind“, weist Mingers hin. „Auch ist nicht klar, was dies für den Genesenenstatus bedeuten würde. Denn als offiziell genesen gilt, wer mit einem positiven PCR-Test nachweisen kann, dass er schon eine Corona-Infektion hatte.“ Laut Bund-Länder-Beschluss müssen dennoch alle Anstrengungen unternommen werden, um Testkapazitäten zu erhöhen.
Das Problem der auftretenden Engpässe bei PCR-Tests schlägt sich ebenfalls auf Regeln hinsichtlich Quarantäne und Isolation nieder.
Die allgemeinen Regeln für eine Isolation sollen künftig auch für erkrankte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten. „Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann künftig nach sieben Tagen durch einen Antigen-Schnelltest bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Ohne Test endet sie nach zehn Tagen.“
„Auch bei der Quarantäne von Kontaktpersonen wird es für diese Gruppe möglich, sich nun durch einen negativen Antigentest nach sieben Tagen freitesten zu lassen“, fährt Mingers fort. „Geboosterte sind von der Quarantäne als Kontaktperson ausgenommen.“
Künftig soll es auch zu einer Priorisierung bei der Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten kommen. Noch wurde dahingehend nichts beschlossen. Diesbezüglich sollen aber zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut umsetzbare Regelungen erarbeitet werden.
Außerdem sollen die Vorschriften zur Durchführung von Großveranstaltungen vereinheitlicht werden. Die Länder sollen hierfür bis zum 9. Februar eine Regelung vereinbaren.
Bund und Länder sind sich darüber einig, die Impfkampagne verstärken zu wollen. Es wurde erneut zum Impfen und Boostern aufgerufen. In Deutschland seien nun knapp 75 % der Bevölkerung erstgeimpft. Nachdem das Ziel von 30 Millionen Impfungen bis Ende Dezember erreicht wurde, habe das Tempo nachgelassen.
Baden-Württemberg und Hessen sprechen sich zudem für die Einführung eines Impfregisters aus.
Zuletzt gab es viel Kritik bezüglich der jüngsten Änderungen des Genesenenstatus. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat diesen kurzfristig auf drei Monate verringert, sodass viele ihren Status verloren. Laut Beschluss sollen Änderungen zum Geimpften- und Genesenenstatus künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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