Die österreichische Regierung reagiert auf die Zunahme von Corona-Patienten auf den Intensivstationen mit neuen Verschärfungen. Welche Corona-Maßnahmen werden jetzt ergriffen? Und könnte es auch in Deutschland dazu kommen? Rechtsanwalt Markus Mingers nimmt zur Rechtslage Stellung!
„Nach Italien führt auch Österreich die 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz ein“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Vom 1. November an müssen Beschäftigte nachweisen können, dass sie geimpft, regelmäßig getestet oder von Covid-19 genesen sind.“ Ausgenommen sind lediglich Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben – und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Dafür entfällt hingegen die Maskenpflicht am Arbeitsplatz.
„Der Nachweis sei überall dort Pflicht, wo physischer Kontakt mit anderen nicht ausgeschlossen werden könne, wie etwa im Büro oder der Kantine“, führt Mingers weiter aus. „Die Gesundheitsbehörden sollen die Einhaltung der neuen Regel mit Stichproben überprüfen. Bei fehlenden 3G-Nachweisen drohen Strafen von 500 € für Arbeitnehmer und 3600 € für Arbeitgeber.“
„Sollte die Anzahl der Erstimpfungen nicht steigen und die Intensivmedizin weiterhin derart ausgelastet sein, dann wäre ein Lockdwon für Ungeimpfte vorstellbar“, gibt Rechtsanwalt Markus Mingers an. „Das hat der neue österreichische Kanzler Alexander Schallenberg in einer Pressekonferenz verkündet. Derzeit liegt in Österreich die Impfquote bei etwa 63 %.“
Laut Schallenberg müssten ungeschützte Menschen bei einer dramatischen Verschlechterung der Lage auf den Intensivstationen mit Ausgangsbeschränkungen rechnen. Sie dürften dann ihre Wohnungen nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Davon ausgenommen seien alle, die nicht geimpft werden können, wie etwa Kinder unter zwölf Jahren. Das Land stolpere in eine Pandemie der ungeschützten Ungeimpften und das gelte zu verhindern.
„Grundsätzlich wäre das auch in Deutschland möglich“, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Markus Mingers. „Doch meines Erachtens wäre ein Lockdown für Ungeimpfte in Deutschland mit der Verfassung nicht vereinbar. Zum einen erscheint ein Lockdown nicht mehr erforderlich. Denn laut neusten Zahlen des RKI haben wir eine Impfquote von 82 % und somit annähernd die Herdenimmunität erreicht. Darüber hinaus könnten mildere Mittel greifen, wie etwa die 3G- und 2G-Regel.“
„Ein weiteres milderes Mittel wären Corona-Tests“, führt Mingers fort. „Das wird jedoch durch die neuen Corona-Schutzverordnungen verhindert. Denn Tests sind nunmehr kostenpflichtig, sodass vielen Ungeimpften die Möglichkeit verwehrt wird, sich freitesten zu können. Es gibt somit verschiedene Argumente, die gegen einen Lockdown für Ungeimpfte sprechen.“
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