Angesichts der hohen Hospitalisierungsrate haben Baden-Württemberg und Bayern die Corona-Maßnahmen verschärft. Sachsen will morgen über weitere Auflagen entscheiden. Welche Regelungen gelten nun in welchem Bundesland? Rechtsanwalt Markus Mingers nimmt im Folgenden zur Rechtslage Stellung!
Der Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI) sprach am Mittwoch von „erschreckenden Zahlen“. Allein in den vergangenen 24 Stunden seien seinem Institut fast 20.400 Neuinfektionen gemeldet worden. Zudem steige die Zahl der Menschen, die infolge einer Erkrankung sterben, erneut an – ebenso wie die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist die vierte Welle mit „voller Wucht“ da. Die Pandemie sei alles andere als vorbei, vielmehr komme es zur Pandemie der Ungeimpften.
Aufgrund des Pandemiegeschehens brauche es nach Ansicht des Bundesgesundheitsministers erneut stärkere Schutzmaßnahmen und Auffrischungsimpfungen für Ältere und Risikogruppen. Spahn appellierte an die Bundesländer, das Impfangebot auszubauen und das Tempo für Booster-Impfungen anzuziehen.
„Die Politik hat kostenlose Tests abgeschafft und setzt auf die 2G-Regel, obwohl auch Geimpfte das Virus weitertragen können. Das ist rechtswidrig“, ist die Einschätzung von Rechtsanwalt Markus Mingers. „Die Altenheime sind am stärksten betroffen. Die schützt man aber nicht mit starken Einschränkungen, sondern mit täglichen Tests und Auffrischungsimpfungen in Heimen.“
Baden-Württemberg hat die für sich festgesetzte Corona-Warnstufe ausgerufen. Diese gilt, wenn an zwei Werktagen in Folge 250 Betten auf den Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt oder wenn acht von 100.000 Einwohnern innerhalb von fünf Tagen mit Symptomen des Corona-Virus in eine Klink eingeliefert worden sind. „In Baden-Württemberg überstieg die Belegung der Intensivstationen mit Corona-Kranken bereits einen kritischen Wert von 284 Fällen“, legt Rechtsanwalt Markus Mingers dar. „Davon sind 148 invasiv beatmet. Insgesamt sind nur noch 327 Intensivbetten von 1946 frei.“ Damit gelten seit gestern wieder verschärfte Auflagen. Diese treffen vor allem ungeimpfte Menschen. Davon ausgenommen werden Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können.
Prinzipiell gilt zwar weiterhin für den Besuch von Veranstaltungen, Kultureinrichtungen und für die Gastronomie die 3G-Regelung. „Weil die Corona-Patienten auf Intensivstationen nahezu ausnahmslos umgeimpft sind, entschied die Landesregierung: wer nicht geimpft oder genesen ist muss künftig unter anderem im Restaurant, Kino oder Schwimmbad einen PCR-Test vorweisen“, so Mingers. „Ein Schnelltest reicht nicht mehr aus.“ Zudem gelten für Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen. Die Mitglieder eines Haushalts dürfen sich mit fünf weiteren Personen treffen. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren sowie Personen, die sich nicht impfen lassen können.
Laut Ministerpräsident Markus Söder ist die Inzidenz in Bayern auf einem sehr hohen Niveau und in einigen Corona-Hotspots sind bereits keine Intensivbetten mehr frei. Deshalb sollen in Hotspots künftig strengere Maßnahmen gelten: dort, wo bislang die 3G-Regel gilt, gelte dann „3G+“. Das heißt, der Zugang wird nur Geimpften, Genesenen und per PCR-Test Getestete gewährt werden. Der Schnelltest ist nicht mehr ausreichend. Als Hotspots gelten Landkreisen mit einer Inzidenz von 300 oder höher sowie einer Intensivbettenauslastung von mindestens 80 %. Von 3G+ seien derzeit 27 Landkreise betroffen.
Wo zuvor 3G+ galt, dort soll bei Überschreiten der festgelegten Schwellenwerte dann 2G gelten – ausgenommen bleibe Einzelhandel und Personen-Nahverkehr. Bei 3G bleibe es etwa im Hochschulbereich und bei Ausbildungseinrichtungen. Zudem gilt auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz. In den weiterführenden Schulen im Land wird nach den Herbstferien für zwei Wochen eine Maskenpflicht eingeführt, in den Grundschulen für eine Woche. Die neuen Maßnahmen sollen ab Samstag gelten.
Außerdem forderte Söder eine Auffrischungsimpfung für alle, deren Zweitimpfung länger als sechs Monate her ist. Booster-Impfungen seien der beste Schutz, das zeige das Beispiel Israel.
In Sachsen soll für Veranstaltungen in Innenräumen und Restaurantbesuche die 2G-Regel gelten. Zugang hätten somit nur geimpfte oder genesene Personen. Das Kabinett des Bundeslandes will am Freitag entscheiden, ob die verschärften Auflagen in Kraft treten.
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