Bild: alphaspirit/ shutterstock.com
Bereits letzte Woche hatten wir davon berichtet, dass die EU-Kommission gegen Daimler, MAN, Iveco und Volvo/Renault eine Rekordstrafe von knapp 3 Milliarden Euro wegen illegaler Preisabsprachen verhängt hat. Doch dabei wird es nicht bleiben. Schließlich können jetzt Käufer und Leasingnehmer für den Zeitraum von 1997 – 2011 Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises verlangen.
Grundsätzlich streben wir für unsere Mandanten eine außergerichtliche Lösung an. Dazu setzen wir uns zunächst mit den Kartellanten in Verbindung und fordern entsprechend eine Entschädigung. Sollte eine solche Einigung aber nicht zustande kommen, werden wir etwaige Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dabei geht es in dem Prozess dann vor allem um die Frage, wie hoch genau der eingetretene Schaden durch die Preisabsprachen eigentlich ist.
Dazu gibt es bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen drei Modelle. Möglich ist natürlich immer die individuelle Rechtsdurchsetzung auf eigene Kosten. Das heißt aber auch, dass man für Gutachten und andere Kosten der Rechtsverfolgung aufkommen muss. Für eine genaue Berechnung der Kostenrisiken kommt es im Endeffekt aber auf den Einzelfall an. Hier kann unsere Beratung Abhilfe schaffen.
Effektiver aus prozessökonomischer Sicht ist eine gemeinschaftliche Rechtsdurchsetzung. Wir fassen mehrere Fälle unserer Mandanten zusammen und teilen entsprechende Kosten für Gutachten und Verfahren. Zwar sind Sammelklagen in Deutschland bekanntermaßen nicht möglich, doch kann eine Kostenreduzierung durch eine sog. Streitgenossenschaft erreicht werden. Die Kosten belaufen sich nach einer ersten Einschätzung auf knapp 10 Prozent des gesamten Schadenvolumens. Schließlich kommt noch die Durchsetzung im Rahmen einer zu diesem Zwecke gegründeten Gesellschaft in Betracht, an die etwaige Ansprüche abgetreten werden. Auch hier kann auf das oben beschriebene Kostenrisiko verwiesen werden. Wenden Sie sich für nähere Informationen bitte an uns.
Unbeschadet der Wahl eines der oben genannten Modelle kann immer ein sog. Prozessfinanzierer eingeschaltet werden. Dieser übernimmt in der Regel alle Kosten des Verfahrens –inklusive des Gutachtens. Dafür verspricht man als Betroffener im Gegenzug eine Beteiligung am Gewinn von rund 30 Prozent. In solchen Fällen hat man also gar keine Risiken mehr. Die Gewinnbeteiligung wird aber auch im Rahmen eines Vergleichs fällig.
Das LKW-Kartell besteht bereits seit fast 20 Jahren. Daher droht eine Verjährung von Ansprüchen. Glücklicherweise ist diese seit den Ermittlungen ab 2011 gehemmt. Doch auch sie findet ein Ende – nämlich am 19. Januar 2017. Konkret gilt eine Frist von zehn Jahren. Deshalb sollten Betroffene so schnell wie möglich Ihre Unterlagen zu einer ersten Durchsicht einreichen und sich Ihre Ansprüche sichern lassen. Wichtig ist dabei vor allem, wann der Kauf getätigt wurde und wie hoch der Preis war. Schnelles Handeln ist auch gefragt, weil die Sichtung und die Erstellung etwaiger Gutachten Zeit braucht.
Sollten Sie also eine kostenlose Erstberatung wünschen, kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um das LKW-Kartell finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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