Bild: Mindscape studio/ shutterstock.com
Fast 15 Jahre haben führende LKW-Hersteller illegal Preise untereinander abgesprochen und dafür gesorgt, dass Käufer circa 15 % zu viel gezahlt haben. Das Kartell bestand dabei zwischen 1997 und 2011. Nach ersten Berechnungen beläuft sich der Schaden der betrogenen Kunden auf mehr als 100 Milliarden Euro.
Aufgeflogen waren die illegalen Preisabsprachen aufgrund der Kronzeugenregelung. MAN deckte das Kartell auf und kann sich jetzt über Straffreiheit freuen. Schließlich hat alleine die EU-Kommission eine Rekordstrafe von 2,93 Milliarden Euro gegen Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF verhängt. Doch dabei wird es nicht bleiben. Käufer, die von 1997 bis 2011 einen LKW erworben haben, können Schadensersatz fordern – und das nicht zu knapp. So ergibt sich bei einem Kaufpreis von 80.000 Euro ein Schaden von 12.000 Euro pro LKW. Betroffen sind konkret mittelschwere und schwere Lastwagen mit einer Nutzlast von mehr als 6 Tonnen. Insgesamt kommen circa 90 Prozent aller LKW aus Europa von den oben genannten Herstellern. Entsprechende Ansprüche haben natürlich auch alle Leasingnehmer, die jahrelange zu viel gezahlt haben. So können sich je nach Flotte schnell Ansprüche von mehr als 100.000 Euro ergeben. Dabei müssen individuell keinerlei Beweise mehr erbracht werden, weil die EU-Kommission etwaige Verfehlungen schon in dem besagten Beschluss festgestellt hat.
Für LKW-Käufe aus den Jahren 1997 bis 2001 kann unter Umständen im Januar kommenden Jahres schon eine Verjährung eintreten. Die entsprechenden Fristen in solchen Fällen betragen zehn Jahre, wobei der Ermittlungszeitraum ab 2011 zugunsten der Käufer herausgenommen wird.
In erster Linie raten wir dazu, etwaige Unterlagen zu einer kostenlosen Überprüfung bei uns einzureichen. Hilfreich sind dabei natürlich Rechnungen und Belege über die jeweiligen Käufe. Wie bereits beschrieben, ist vor allem das Kaufdatum von entscheidender Bedeutung. Nach Akteneinsicht klären wir Sie dann über das weitere Vorgehen sowie etwaigen Prozessrisiken- und kosten auf. Grundsätzlich streben wir aber zunächst eine außergerichtliche Lösung an. Sollten die Hersteller den Zahlungsaufforderungen jedoch nicht nachkommen, bleibt nur der Weg zu den ordentlichen Gerichten. Da wir bereits eine Vielzahl von Mandanten im LKW-Kartell betreuen, können Kosten für solche Verfahren effizient gesenkt werden. Hierzu bestehen aber grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, über die wir Sie umfassend aufklären. Warten Sie also nicht ab und melden Sie sich bei uns. Telefonisch können Sie uns unter 02461/8081 erreichen. Alternativ steht Ihnen auch das unten beigefügte Formular zur Verfügung.
Weitere aktuelle Rechtsnews sowie Informationen zum Kartell finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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