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11.10.2016

LKW-Kartell – exakte Bewertung der Schadenshöhe notwendig!

11.10.2016

Bild: Vitpho / shutterstock.com
 
Die illegalen Preisabsprachen der fünf LKW-Bauunternehmen DAF, MAN, Daimler, Iveco und Volvo sind schon lange kein Geheimnis mehr. Aufgrund des Verstoßes gegen das Kartellrecht verhängte die EU-Kommission bereits ein Bußgeld von drei Millionen Euro gegen die Kartellanten. Da diese Strafe bereits von den Unternehmen akzeptiert wurde, stehen die Türen nun offen für diejenigen, die durch den Kartellverstoß zu Geschädigten geworden sind.
 

Schaden von mehr als hundert Millionen Euro!

 
Als Betroffene sind in diesem Fall die Speditionen und Transportunternehmen zu bezeichnen, die innerhalb der Zeitspanne von 1997 bis 2011 einen Kauf- oder Leasingvertrag für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen (zwischen sechs und sechszehn Tonnen) abgeschlossen haben. Hier wurde ein deutlich zu hoher Preis bezahlt. Hundert Millionen Euro Schaden beträgt die aktuelle Schätzung von Experten.
Von Nöten ist für eine Schadensersatzforderung jedoch eine genaue Bewertung der Schadenshöhe jedes Einzelnen. Eine Pauschalisierung kann hier nicht erfolgen. Hier sollte daher ein Gutachter hinzugezogen werden, der ein Gutachten über den Umfang der Schädigung erstellt. Da auch dieses Gutachten oftmals sehr teuer sein kann, ist es für kleinere Unternehmen ratsam, gemeinsam vorzugehen und sich zusammen zu schließen, sodass sich der Preis für den Gutachter geteilt werden kann.
 

Schnell aktiv werden!

 
Als Geschädigter sollte man schnell aktiv werden, da der Fall nicht eintreten wird, dass einem automatisch Schadensersatzansprüche zugesprochen werden.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Kartellanten mit der Strafe einverstanden erklärt haben, ist davon auszugehen, dass auch für etwaige Schadensersatzansprüche bereits Rücklagen durch die Unternehmen gebildet wurden. Da sich ein Prozess nur unnötig in die Länge ziehen würde, wird das Interesse beider Parteien an einer außergerichtlichen Einigung groß sein. Die Unterstützung eines Anwalts sollte jedoch trotzdem eingeholt werden.
Forderungen für Lkws, die Ende der Neunziger erworben worden sind, könnten Anfang des Jahres 2017 schon verjähren. Daher sollte man hier schnell die Initiative ergreifen und verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
 
Wenn auch Sie ein Geschädigter der LKW Kartells sind prüfen wir Ihre Verträge der Jahre 1997 bis 2001 und schätzen Ihre Chancen auf Schadensersatzansprüche ein. Informieren Sie sich gerne auch auf unserer Infoseite zum Thema LKW-Kartell.
Auf unserem Youtube-Kanal gibt es für Sie alle Infos auch in Videoform!

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