Bild: Pressmaster / shutterstock.com
Ältere Arbeitnehmer haben es oftmals satt weiterhin arbeiten zu gehen, obwohl sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Wenn sie aber trotzdem vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, müssen sie in der Regel mit Abschlägen in ihrer Rente rechnen. Doch das ist nicht immer so!
Das allgemeine Rentenalter liegt zwischen 65 Jahren und fünf Monaten und 67 Jahren. Wenn man jedoch vorzeitig in Rente gehen will und keine Abschläge bei der Rente erhalten möchte, muss man die Voraussetzungen für eine Rente ab 63 erfüllen! Diese Voraussetzungen wären, dass man schon 45 Versicherungsjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben muss und das man vor dem 1. Januar 1953 geboren sein muss.
Wenn ein Arbeitnehmer, der frühzeitig Rentner werden möchte, die Voraussetzungen für eine Rente mit 63 erfüllt, hat mit Verminderungen der Rentenauszahlung zu rechnen! Damit er aber überhaupt frühzeitig in Rente gehen kann,muss er 63 Jahre alt sein und mindestens eine Versicherungszeit von 35 Jahren vorweisen.
In der Regel muss man dann mit 0,3 Prozent Abschlägen pro Monat rechnen, die man vorzeitig in Rente gegangen ist.Im Durchschnitt würde das also heiße, wenn man mit 63 Jahren in Rente geht, würde man ca. 10,8% Rentenminderung pro Monat bekommen, da man 36 Monate früher in Rente gegangen ist. Die Höhe der Abschläge variieren jedoch je nach Geburtsjahrgang. So muss jemand aus dem Geburtsjahr 1952 mit neun Prozent Abschlägen rechnen und jemand aus dem Geburtsjahr 1963 mit 13,8 Prozent Abschlägen pro Monat rechnen.
Man hat die Möglichkeit die Rentenminderung zu kompensieren. Man hat die Chance, dass man ab dem 55. Lebensjahr in die deutsche Rentenkasse einzahlen kann, um damit die späteren Abschläge zu kompensieren. Demnächst soll diese Möglichkeit schon ab 50 Jahren zur Verfügung stehen. Wenn einem also eine Bruttorente von 700€ im Monat zur Verfügung stünde und man mit Abschlägen in Höhe von 3,6 Prozent rechnen müsse, also mit 25€ monatlich, müsse der frühzeitige Rentner 5.800€ Ausgleichszahlung leisten, damit er die komplette Rentenminderung kompensiert. Diese Ausgleichszahlung kann jedoch auch in Raten ausgezahlt werden.
Wenn man jedoch seit dem 55. Lebensjahr die Ausgleichszahlungen leistet, ist man nicht gezwungen auch mit 63 frühzeitig in Rente zu gehen. Die Ausgleichszahlung kann auch einfach die spätere Altersrente etwas erhöhen!
Bei geplantem frühzeiten Ruhestand sollte man sich von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht beraten lassen, da oftmals Lücken in der Versicherungszahlung entstehen können, die aber geschlossen werden können!
Wenn Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben können Sie uns, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer telefonisch unter der Nummer 02461/8081 erreichen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem YouTube-Kanal oder in unserem Blog.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.