Bild: Taina Sohlman / Shutterstock.com
Wir hatten bereits davon berichtet, dass die EU-Kommission gegen die LKW-Hersteller Iveco, Volvo/Renault und Daimler wegen illegaler Preisabsprachen eine Rekordstrafe von 2,93 Milliarden Euro verhängt. MAN hatte das Kartell aufgedeckt und genießt deswegen Straffreiheit. Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union ermitteln darüber hinaus noch gegen die in Schweden ansässige VW-Tochter Scania. Zur Sicherheit hat man bereits 400 Millionen Euro zurückgelegt. Schließlich können geschädigte Käufer der LKW aus dem Zeitraum von 1997 bis 2011 jetzt Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises verlangen.
Inzwischen ist klar, dass sich die Schadensersatzsummen in Milliardenhöhe bewegen. Dabei ist die Beweislage im LKW-Kartell aufgrund der intensiven Untersuchungen durch die Kommission eindeutig. Käufer (also insbesondere Speditionen und LKW-Vermieter) können Schadensersatz fordern – und das nicht zu knapp. Betroffen sind mittelschwere und schwere LKW ab 6 Tonnen aus dem Zeitraum von 1997 bis 2011. Doch Achtung: Auch hier kann unter Umständen schon im kommenden Jahr Verjährung eintreten. Aus diesem Grund sollte man nicht lange warten und entsprechende Unterlagen durch einen Anwalt prüfen lassen. Dazu stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung.
Nach Iveco, MAN, Volvo/Renault und Daimler ist jetzt offenbar auch der schwedische Hersteller Scania in das Visier der Ermittlungen geraten. Zwar weist Scania die Vorwürfe einer Beteiligung an dem Kartell zurück. Doch hat die VW-Tochter bereits 400 Millionen Euro zurückgestellt und eine volle Ausschöpfung aller Rechtsmittel angekündigt. Das klingt alles andere als „unschuldig“. Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass auch Scania in das Kartell verwickelt war, kommen natürlich auch hier Schadensersatzansprüche in Frage. Wir halten Sie diesbezüglich natürlich auf dem Laufenden.
Wie eingangs erwähnt, sollte man aufgrund der Verjährungsfristen nicht zu lange warten und eigene Schadensersatzansprüche in die Wege leiten. Dazu sollte man entsprechende Unterlagen, die von uns im Rahmen einer Risikoanalyse bewertet werden, einreichen und ein kostenloses Erstgespräch anfordern. Hilfreich sind vor allem Rechnungen über etwaige Kaufverträge. Insgesamt sind europaweit innerhalb der 14 Jahre, in denen das Kartell Bestand hatte, viele Millionen LKW verkauft worden.
Sollten Sie also betroffen sein, erreichen Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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