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Vom Testament ausgeschlossen: Wenn Verwandte doch nichts erben!

24.08.2016

Bild: NotarYES / shutterstock.com
Bei Geld hört die Freundschaft auf — viele Familienbande aber auch. Beim Tod eines Verwandten kommt es häufig zum Streit zwischen potentiellen Erben, ein Testament kann diesen schlichten. Manchmal wirft ein Testament auch unangenehme Fragen auf, wenn Erben unter den Verwandten leer ausgehen, also ausgeschlossen werden. Wenn der ein oder andere doch nichts kriegen soll…

Verwandte vom Testament ausschließen — das Negativtestament

Sollen Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden, spricht man von einem Negativtestament: Hierbei wird die gesetzliche Erfolge durch den Erblasser ausgehebelt. Wichtig ist aber, dass der Wille jemanden vom Testament auszuschließen, deutlich formuliert wird. Andernfalls muss dieser Wille im Nachhinein erforscht werden.
Wird im Falle des Negativtestaments geforscht, kann es am Ende durchaus sein, dass Sie als Verwandte dann doch nichts erben. In einem Fall, der vor dem OLG Düsseldorf entschieden wurde, schloss die Erblasserin in ihrem Testament, dass es ihr letzter Wille sei, dass benannte Personen (namentlich und ausdrücklich) nichts von ihrem Vermögen erben sollten — umgekehrt benannte sie aber die restlichen Erben nicht.
Mit dem Tod der Erblasserin kam dann das Problem: Eine Verwandte fühlte sich, da nicht namentlich ausgeschlossen, für eine der Erben. Falsch gedacht: Denn mit dem Ausschluss durch die Formulierung „entfernte Verwandte“ sah der Richter auch sie als Cousine 2. Grades als solche an.
Nur weil Sie nicht namentlich ausgeschlossen wurden, bedeutet das, dass Sie Erbe sind!
Wer zur Verwandtschaft zählt, bestimmt das Gesetz. So ist es auch bei entfernten Verwandten. Auch solche, die sich trotz eines entfernten Verwandtschaftsgrades umeinander bemühen und Kontakt pflegen — nur wer namentlich als Erbe im Testament genannt wird, ist auch tatsächlich Erbe!

Verwandtenerbrecht oder Ausschluss — das Testament richtig aufsetzen

Der letzte Wille sollte also gut vor allem aber ausdrücklich formuliert sein. Dafür bieten wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer als Experten im Erbrecht unsere Hilfe und Rat beim Verfassen vom „rechtsgültigen Testament“ — ohne lästiges zwischen-den-Zeilen-Lesen und Erben-Suchen.
Mit fachlichem Blick und jahrelanger Erfahrung im Erbrecht u.a. im Bereich der Aussetzung vom richtigen Testament finden wir gemeinsam mit Ihnen die richtigen Worte für alle Erben nach Ihrem letzten Willen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail an info@mingers-kreuzer.de oder schauen Sie doch auf unserem Youtube-Channel vorbei — hier informieren wir laufend über Neues aus dem Erbrecht!

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