Häufig werden Lebensversicherungen vorzeitig durch Kündigung aufgelöst, weil akuter Finanzbedarf herrscht oder die Kapitalanlage nicht die gewünschte Rendite abwirft. Das kann Kunden aber teuer zustehen kommen, weil in der Regel nicht einmal das einbezahlte Geld vollständig gerettet werden kann. Im Detail geht es bei einer Kündigung um die Ausbezahlung des sog. Rückkaufswertes. Dabei werden zunächst Abzüge für die Provision der Vermittler fällig. Darüber hinaus werden Kosten für Verwaltung und Risikoschutz abgezogen, wobei das übrig bleibende Kapital dann noch verzinst werden muss.
Warum ein Widerruf vorteilhafter ist!
Selbst nach zehn Jahren Einzahlung ist zumeist der Rückkaufswert niedriger als die bis dato bezahlten Beträge. Aus diesem Grund können wir aus anwaltlicher Sicht nur dazu raten, eine umfassende Prüfung vorzunehmen, ob eine alternative Vertragsauflösung nicht erheblicheren Mehrwert bringen kann. Abhilfe schaffen kann ein Widerruf. Hier würde die Rückabwicklung des gesamten Vertrages im Vordergrund stehen. Kunden würden also so gestellt, als hätte man eine Lebensversicherung nie geschlossen. Bei erfolgreichem Widerruf würden Ihnen zunächst alle eingezahlten Beträge zurückerstattet. Daneben müsste die Versicherung dasjenige herausgeben, das Sie mit den Beträgen tatsächlich erwirtschaftet hat. Das Vorgehen kann sich also für Sie angesichts der Zinslage der nahen Vergangenheit durchaus lukrativ gestalten.
Warum und wann ein Widerruf möglich ist!
Über einen nun schon längeren Zeitraum geht die Kanzlei Mingers & Kreuzer erfolgreich gegen Lebensversicherer vor und konnte eine Vielzahl von Fällen mit einem positiven Ausgang versehen. Die von uns ursprünglich vertretene Rechtansicht wurde schließlich im Mai 2014 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Demzufolge sind vor allem Renten- und Kapitallebensversicherungen nach dem Policenmodell aus den Jahren 1994 bis 2007 widerrufbar. Grund dafür sind fehlerhafte Belehrungen, so dass die Möglichkeit eines Widerrufs unbegrenzt gilt.
Warum Sie jetzt schnell handeln sollten!
Dennoch ist ein zeitnahes Tätigwerden geboten. Auf Drängen der Versicherungslobby ist die Politik gewillt, das rechtlich geltende unbegrenzte Recht zum Widerruf zu beenden. Im Hinblick auf die verbraucherfreundlichen Urteile in diesem Jahr ist eine Überprüfung Ihrer Lebensversicherung also unerlässlich. Das gilt nach einem neuen Urteil sogar für eine gekündigte Lebensversicherung. Warten Sie also nicht ab und wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema Widerruf an uns. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und betreuen sie in vollem Umfang bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Für eine kostenlose Erstberatung stehen wir Ihnen telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Kontaktformular zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Rubrik.
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