Seit dem nicht abreißenden Flüchtlingsstrom vermehren sich Hasskommentare oder hetzerische Posts wie Lauffeuer auf Sozialen Netzwerken. Sie sind mittlerweile bei facebook oder twitter keine Seltenheit mehr. Teilweise sind Postings in diesem Bereich nicht nur menschenverachtend, sondern vor allem rechtswidrig! Noch schlimmer aber: Die Urheber der rechtsverletzenden Beiträgen verschleiern ihr wahres Gesicht nicht mehr hinter Usernames, sondern veröffentlichen unter echtem Namen.
BILD prangert Hetzer öffentlich an – diese wehren sich
Zuletzt entschied sich die deutsche Boulevardzeitung BILD zur Veröffentlichung einiger Hasskommentare in einer Ausgabe. Sie druckten die Posts als Screenshot ab, sodass nicht nur die reinen Kommentare zu lesen waren, sondern auch Nutzernamen und Profilbilder preisgegeben wurden.
Eine der Angeprangerten wehrte sich nun aber gegen die Veröffentlichung ihres Profilbildes und berief sich auf das Recht am eigenen Bild. Die BILD Zeitung hätte hier Rechte missachtet bzw. verletzt. Am Landgericht München wollte sie eine einstweilige Verfügung erwirken, die der Boulevardzeitung die unzensierte Bekanntmachung ihres Profilbildes verbieten sollte.
Doch das Landgericht München lehnte den Antrag der Klägerin auf eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ab!
Mit Posten ihres menschenverachtenden Posts, der u.a. die ankommenden Flüchtlinge mit Tieren am Futtertrog verglich, hätte sie ihn selbst veröffentlicht. Nutzer Sozialer Netzwerke hatten also auch öffentlich Blick auf ihren Kommentar zur derzeitigen Gesellschaftssituation, ebenso wie auf ihr Profilbild. Das Internet als öffentlichen „Stammtisch“ genutzt, dürfe man einem Medium wie der Zeitung nicht die demaskierende Berichterstattung verbieten.
Erst denken, dann posten
Hasskommentare, die im Internet veröffentlicht bzw. verbreitet werden, unterliegen Gesetzen. Wer das Internet als rechtsfreien Raum betrachtet, liegt eindeutig falsch! Nicht nur, dass bei Straftatbestand die IP-Adresse die Nutzeridentität offenlegt, um Straf- und Zivilrechtsklagen anzustreben, Rechtsverletzungen unter dem echtem Namen zu veröffentlichen erleichtert die Rechtsverfolgung. Internethetzer werden also auf die eine oder andere Art enttarnt und zur Rechenschafts gezogen.
Viele Kommentare, die derzeit im Netz kursieren, verstoßen gegen geltende Gesetze u.a.
§ 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 130 StGB Volksverhetzung
§ 185 StGB Beleidigung
§187 StGB Verleumdung
§ 240 StGB Nötigung
§ 241 StGB Bedrohung
Alle Verstöße werden mit Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet.
Positiv ist zu bemerken, dass gerichtliche Instanzen immer öfter, schneller und auch härter gegen Hass-Kommentatoren im Netz vorgehen. Nutzer, die Hetzerisches im Internet verbreiten resp. veröffentlichen haben dabei mit hohen Geldstrafen bis zu mehreren tausend Euro zu rechnen.
Es gilt: Erst denken, dann posten! Rechtsverletzungen und -Verstöße werden sowohl in digitaler, als auch realer Natur schwer geahndet!
Mehr zum Thema Hass-Postings und was Sie selbst gegen solche unternehmen können, wenn sie sie entdecken, erfahren Sie auch in unserem Video „Was tun bei rassistischen Posts im Netz?“ auf YouTube.
Weiteres Interessantes zum Internetrecht finden Sie auch laufend in unseren News.
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