Bild: Africa Studio/ shutter stock.com
Lebensmittelrückruf, das Unheil nach dem Einkauf! Kann der Supermarkt den Umtausch von zurückgerufenen Lebensmitteln verweigern? Welche Rechte stehen mir zu, wenn ich ein Lebensmittelprodukt bereits zu mir genommen habe? Und was passiert im Ernstfall: wer haftet? Die Antworten zu all diesen Fragen sowie weitere Informationen finden Sie im Folgenden.
Sobald der Verdacht auf auf fehlerhafte Lebensmittelprodukte besteht, hat der Hersteller es zurecht sehr eilig, die Mangelware wieder vom Markt zu nehmen. Dies muss schnellstmöglich geschehen, da ihm aufgrund der Infektionsgefahr hohe Schadensersatzforderungen drohen. Selbst wenn der Hersteller die Lebensmittel zurückruft, entbindet ihn das nicht von seiner Haftungspflicht. Der Schadensersatz beim Lebensmittelrückruf kann lediglich dadurch verringert werden, dass der Hersteller einen Nachweis vorlegt, dass der Kunde vom Rückruf wusste und das Produkt dennoch nutzte.
Wenn der Hersteller nicht aus der EU stammt, haftet der Importeur oder Verkäufer.
Der Verkäufer hat die Pflicht, das Produkt einwandfrei zu übergeben. Weist aber das Lebensmittel Fehler auf, so können Sie als Betroffener auf die Sachmängelhaftung oder Gewährleistung zurückgreifen. Beim Lebensmittelrückruf stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:
1. Die Nacherfüllung: Der Verkäufer hat hier entweder den Mangel zu beseitigen oder neue Ware zu liefern.
2. Der Rücktritt vom Vertrag: Geht die Nacherfüllung fehl, bekommt der Kunde sein Geld und der Verkäufer das Produkt zurück.
3. Die Minderung: In diesem Fall behält der Kunde die Mangelware, bekommt aber einen Preisnachlass.
4. Der Schadensersatz: Der Verkäufer ist dazu verpflichtet zu ersetzen, was die feherhafte Ware zusätzlich verursacht hat.
Im Falle einer Erkrankung müssen Sie als Verbraucher nachweisen, dass Sie durch die mangelhafte Ware erkrankt sind. Dies stellt sich meist schwieriger heraus, als erwartet, da die Haftungsfrist nach zehn Jahren endet. Die Folgen einer Erkrankung durch Asbestfasern oder Weichmacher erscheinen allerdings erst danach.
Den Verdacht auf eine Lebensmittelvergiftung sollten Sie durchaus ernstnehmen. In einem solchen Fall sichern Sie Beweise wie das Aufheben von Lebensmittelverpackungen oder -resten. Ihr Arzt kann Ihnen durch die Sicherung von Proben vom Mageninhalt bei der Beweissammlung behilflich sein. Verhindern Sie, dass weitere Verbraucher das fehlerhafte Lebensmittelprodukt kaufen, indem Sie der Gewerbeaufsicht Bescheid geben. Zuletzt sollten Sie sich an einen Anwalt oder auf direktem Wege an den Hersteller oder den Verkäufer wenden.
In den meisten größeren Supermarktketten ist die Reklamation mit Vorlage des Kassenzettels kein Problem und die Waren werden ohne Weiteres umgetauscht. Wird Ihnen der Umtausch allerdings nicht gewährt, haben Sie die Möglichkeit Ihr Geld zurückverlangen oder zumindest eine Preisminderung zu fordern.
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Lebensmittelrückruf haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie im folgenden Video.
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