Es kommt ein neues Bau-Förderprogramm für Familien, ein Kulturpass für 18-Jährige und EU-weiter Patentschutz: Was sich im Juni alles für Verbraucher ändert, das erfahren Sie hier!
Ab dem 7. Juni gibt es bei Zugverspätungen durch höhere Gewalt, wie etwa Unwetter, keine Entschädigung mehr für Reisende. Dies legt eine neue EU-Regelung fest.
Dafür soll die Mitnahme von Fahrrädern in Fernzügen erleichtert werden. In jedem Zug sollen vier Stellplätze verfügbar sein, die online abgerufen werden können. Zudem wird in Zukunft die Mitnahme auch in Regionalzügen möglich sein.
Menschen mit Behinderung müssen Hilfeleistungen für das Ein- und Aussteigen nicht mehr so weit im Voraus anmelden. Die Frist verkürzt sich von 48 auf 24 Stunden – auch bei Regionalzügen.
Betreibt ein Bahnunternehmen oder dessen Tochterunternehmen mehrere Teilstrecken, haben Fahrgäste außerdem mit der neuen EU-Verordnung das Recht auf eine Fahrkarte über die ganze Strecke.
Wer dieses Jahr 18 Jahre alt wird, bekommt als Geschenk von der Bundesregierung einen Kulturpass im Wert von 200 €. Dieser kann ab Mitte Juni über ein Online-Ausweis-Verfahren auf der Kulturpass-Website erlangt werden. Davon umfasst sind Konzerte, Kinobesuche, Bücher, Schallplatten und mehr.
Die Sonderregelung für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus. Kurzarbeitergeld wird demnach bereits dann zur Verfügung gestellt, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind. Zudem müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufgebaut werden.
Ebenfalls bis zum 30. Juni können verschobene Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zu 6 Jahren nachgeholt werden. Grund hierfür sind die vermehrten Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern im vergangenen Winter.
Familien mit Kindern sollen durch das neues Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ finanziell unterstützt werden, sodass sie sich ein Eigenheim bauen oder kaufen können. Start ist der 1. Juni. Die Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind sollen darüber einen zinsgünstigen Kredit bis maximal 240.000 € über KfW-Förderbank bekommen können.
Dabei darf das Jahreseinkommen der Familie nicht über 60.000 € liegen. Mit jedem weiterem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind steigt die Grenze um 10.000 €. Dabei muss das Wohneigentum selbst genutzt werden sowie der Neubau oder Erstkauf bestimmte klimafreundliche Kriterien erfüllen.
Unternehmer, die die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfen in Anspruch genommen haben, müssen fristgemäß noch bis zum 30. Juni die Schlussabrechnung vorlegen. Diese muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt worden sein.
Am 1. Juni tritt darüber hinaus das europäische Einheitspatent in Kraft. Dieses gilt in den Ländern, die bislang dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ), dem 17 Mitgliedstaaten angehören, beigetreten sind. Dadurch muss das Patent nicht mehr in jedem einzelnen Mitgliedsstaat für gültig erklärt werden.
Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten, bei denen Rechtsverstöße durch Mitarbeiter gemeldet werden können. Whistleblower dürfen allerdings nicht mit Strafen rechnen, wie etwa mit Kündigung, Abmahnung oder Mobbing. Leitendes Element dieses Gesetzes ist, dass die Identität des Hinweisgebenden vertraulich bleiben muss.
Dabei sollen ebenfalls externe Meldestellen beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden. Deutschland setzt mit dem sogenannten Hinweisgeberschutzgesetz eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Das Gesetz soll im Juni in Kraft treten.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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