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Kündigungsschutz und Soforthilfefonds – Neue Energieentlastungen geplant!

15.11.2022
15.11.22

Die von der Bundesregierung eingesetzte „Expertenkommission Gas und Wärme“ schlägt mehrere Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Privathaushalte vor. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere der Kündigungsschutz für Mieter und ein Soforthilfefonds für bedürftige Haushalte. Nähere Informationen zu den Plänen erfahren Sie hier!

Ein halbes Jahr Kündigungsschutz für Mieter!

Die Bundesregierung hat eine „Expertenkommission Gas und Wärme“ eingesetzt, die Vorschläge vorbringen soll, um einerseits einen Ausgleich für die steigenden Energierechnungen im Jahr 2022 zu schaffen und andererseits um die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Jahr zu überbrücken. Die Kommission hat nun mehrere Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Privathaushalte vorgeschlagen.

Laut der Expertenkommission sollen Mieter, die ihre Energierechnungen wegen steigender Preise nicht bezahlen können, ein halbes Jahr Kündigungsschutz genießen. Die Frist sei laut der Expertenkommission den Miethaushalten zu gewähren, um ihre Energieschulden zu begleichen. Betroffene sollen Unterstützung durch die Schuldnerberatung erhalten.

Wie sieht der Soforthilfefonds aus?

Durch den Hilfsfonds sollen Energiesperren vermieden werden. Die Hilfe soll so lange gewährt werden, bis das von der Bundesregierung geplante „Wohngeld plus“ ausgezahlt werden kann.
Nach den Plänen der Expertenkommission sollen Vermieter hingegen eine zinslose Liquiditätshilfe bekommen, wenn Sie für die Zahlungen ihrer Mieter in Vorleistung gehen. Das Geld dafür soll aus einem Soforthilfefonds kommen, der vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplant ist.

Mit den Mitteln des Soforthilfefonds sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Dabei sind Einkommen und Höhe der Energiekosten maßgeblich.
Für soziale Einrichtungen wie zum Beispiel Pflegeheime und Krankenhäuser soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.

Gaspreisbremse, Dezemberhilfe und ein Bonus für Energiesparer!

Die Expertenkommission schlägt darüber hinaus eine Steuerpflicht für Hilfen bei einem Jahreseinkommen von mindestens 72.000 € vor.
Energiesparer sollen belohnt werden: Verbraucher sollen einen Bonus erhalten, um das Einsparziel von 20 % möglichst zu übertreffen.

Wie vor einigen Wochen vorgeschlagen soll eine eigene Gaspreisbremse für große Industriebetriebe ab März kommen. Diese soll am 1. Januar in Kraft treten.
Außerdem empfiehlt die Kommission eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember, die sogenannte Dezemberhilfe.

Sie haben weitere Fragen?

Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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