Im November 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berechtigt ist, gegen sogenannte „Typengenehmigungen“ zu klagen. Dies bedeutet, dass die DUH mittels derartiger Klagen die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilten Genehmigungen eines Großteils der Dieselautos (EURO 5 und EURO 6) anfechten und – im Erfolgsfall – deren Stilllegung gerichtlich anordnen lassen kann. Was das Urteil bedeutet und welche neuen Möglichkeiten sich für Sie ergeben, erfahren Sie im Folgenden!
Das Gericht hat mit seinem Urteil die Rechte der Verbraucher gegen Automobilhersteller, die bei der Zulassung getrickst haben, erneut massiv gestärkt und nochmals ausdrücklich festgestellt, dass die sog. „Thermofenster“ unrechtmäßig sind.
Hintergrund der Entscheidung des EuGH ist die Typengenehmigung für Autos von Volkswagen mit einem „EURO 5-Motor“. Bereits nach Bekanntwerden des Abgasskandals versuchte Volkswagen diese Motoren durch ein vom KBA genehmigtes sog. Software-Update vor einer Stilllegung zu retten.
Doch viele Studien zeigen: Das Software-Update hat das Problem nicht gelöst und es ist unklar ob damit nicht sogar andere, neue Abschalteinrichtungen aufgespielt worden sein könnten. Die DUG ist nun bestrebt, sämtliche Fahrzeuge mit derartigen Motoren aus dem Verkehr zu ziehen.
Die Klage der DUH vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein läuft weiter und es ist zu erwarten, dass Diesel-Fahrzeuge mit EURO 5- oder EURO 6-Abgasnorm aus dem Verkehr gezogen und damit praktisch von einem auf den anderen Tag wertlos werden. Gestützt wird die Klage darauf, dass die betroffenen Hersteller weiterhin illegale Abschalteinrichtungen in diesen Fahrzeugen verwendet haben.
Soweit die Klage Erfolg hat, ändert wohl auch ein aufgespieltes Software nichts an diesem Umstand!
EuGH-Generalanwalt Rantos, der eine Art Gutachterfunktion inne hat, hat dem EuGH erneut empfohlen, das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen und Schadensersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller nicht nur im Falle des Nachweises von vorsätzlichem Handeln, sondern bereits bei fahrlässigen Verstößen gegen die einschlägigen europäischen Regelungen zum Abgasverhalten der Fahrzeuge zuzusprechen.
Das wäre neu und würde die Chancen betroffener Dieselfahrer auf Schadensersatz enorm verbessern!
Nachdem der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes so gut wie immer folgt und sich diesen in seinen Entscheidungen anschließt, dürfte dies gute Aussichten für tausende noch anhängige Dieselklagen gegen die Fahrzeughersteller bedeuten.
Aus den geplanten Terminabsetzungen des BGH lässt sich schließen, dass das Gericht wohl erwägt, seine Rechtsprechung zu Gunsten der betroffenen Dieselbesitzer anzupassen, wenn der EuGH erwartungsgemäß den Schlussanträgen des Generealanwaltes folgt.
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und die Ermittlung Ihrer möglichen Schadensersatzansprüche im Abgasskandal.
Im Rahmen der Ersteinschätzung besprechen wir mit Ihnen alle rechtlich relevanten Aspekte. Mit unserer Hilfe können Sie sich erfolgreich gegen die Fahrzeug- und Motorenhersteller zur Wehr setzen und Schadensersatzansprüche gegen diese realisieren.
Ohne aktive juristische Maßnahmen einer entsprechend spezialisierten Kanzlei, werden betroffene Kunden von den Herstellern und Händlern regelmäßig ohne tiefergehende Begründung zurückgewiesen.
Setzen Sie daher bei Ihrem Vorgehen von Anfang an auf uns! Wir sind eine erfahrene Kanzlei, welche sich auf verbraucherrechtliche Fragestellungen wie diese spezialisiert hat.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.
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