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EuGH: Sensationsurteil im Dieselskandal stärkt Verbraucherrechte

15.11.2022
Design Ohne Titel

Im November 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berechtigt ist, gegen sogenannte „Typengenehmigungen“ zu klagen. Dies bedeutet, dass die DUH mittels derartiger Klagen die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilten Genehmigungen eines Großteils der Dieselautos (EURO 5 und EURO 6) anfechten und – im Erfolgsfall – deren Stilllegung gerichtlich anordnen lassen kann. Was das Urteil bedeutet und welche neuen Möglichkeiten sich für Sie ergeben, erfahren Sie im Folgenden!

EuGH stärkt erneut Verbraucherrechte

Das Gericht hat mit seinem Urteil die Rechte der Verbraucher gegen Automobilhersteller, die bei der Zulassung getrickst haben, erneut massiv gestärkt und nochmals ausdrücklich festgestellt, dass die sog. „Thermofenster“ unrechtmäßig sind.

Hintergrund der Entscheidung des EuGH ist die Typengenehmigung für Autos von Volkswagen mit einem „EURO 5-Motor“. Bereits nach Bekanntwerden des Abgasskandals versuchte Volkswagen diese Motoren durch ein vom KBA genehmigtes sog. Software-Update vor einer Stilllegung zu retten.

Doch viele Studien zeigen: Das Software-Update hat das Problem nicht gelöst und es ist unklar ob damit nicht sogar andere, neue Abschalteinrichtungen aufgespielt worden sein könnten. Die DUG ist nun bestrebt, sämtliche Fahrzeuge mit derartigen Motoren aus dem Verkehr zu ziehen.

Ernste Gefahr für Dieselfahrer

Die Klage der DUH vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein läuft weiter und es ist zu erwarten, dass Diesel-Fahrzeuge mit EURO 5- oder EURO 6-Abgasnorm aus dem Verkehr gezogen und damit praktisch von einem auf den anderen Tag wertlos werden. Gestützt wird die Klage darauf, dass die betroffenen Hersteller weiterhin illegale Abschalteinrichtungen in diesen Fahrzeugen verwendet haben.

Soweit die Klage Erfolg hat, ändert wohl auch ein aufgespieltes Software nichts an diesem Umstand!

Der EuGH stellt damit erneut klar…

  • Thermofenster sind unrechtmäßig und müssen entfernt werden. Das ist bei den betroffenen Motoren jedoch technisch in den meisten Fällen wohl nicht möglich, sonst hätte VW das Problem schon vor Jahren rechtssicher lösen können. Vereinfacht gesagt, sind im Ergebnis aus Sicht des EuGH betroffene Fahrzeuge mit entsprechender illegaler Motorsteuerungssoftware aus dem Verkehr zu ziehen.
  • Betroffen sind Motoren der Marken VW und Audi folgender Entwicklungsreihen: EA 189, EA 288, EA 897 und EA 896, welche nicht nur in Dieselfahrzeugen von VW und Audi, sondern auch bei Porsche, Skoda und SEAT verbaut worden sind. Daneben aber auch Dieselmotoren anderer Hersteller wie Mercedes, Fiat, BMW u.a.
  • Starker Anstieg an verbraucherfreundlichen Urteilen im Dieselskandal seit Monaten aufgrund der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung am EuGH bei fast allen Motoren.
  • VW und andere Hersteller versuchen sich auf Verjährung der Ansprüche der Kläger zu berufen.
  • Büroräume von FCA und Iveco (gehören zur Fiat-Gruppe, betroffen sind hier insbesondere Wohnmobile) sind bereits im Jahr 2020 durch die Staatsanwaltschaft und Polizei durchsucht worden. Das Strafverfahren dauert an.
  • Auch Mercedes musste bereits einige Niederlagen vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten einstecken.

Gute Chancen für betroffene Dieselfahrer – jetzt auch Schadensersatz für fahrlässiges Handeln!

EuGH-Generalanwalt Rantos, der eine Art Gutachterfunktion inne hat, hat dem EuGH erneut empfohlen, das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen und Schadensersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller nicht nur im Falle des Nachweises von vorsätzlichem Handeln, sondern bereits bei fahrlässigen Verstößen gegen die einschlägigen europäischen Regelungen zum Abgasverhalten der Fahrzeuge zuzusprechen.

Das wäre neu und würde die Chancen betroffener Dieselfahrer auf Schadensersatz enorm verbessern!

Nachdem der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes so gut wie immer folgt und sich diesen in seinen Entscheidungen anschließt, dürfte dies gute Aussichten für tausende noch anhängige Dieselklagen gegen die Fahrzeughersteller bedeuten.

Aus den geplanten Terminabsetzungen des BGH lässt sich schließen, dass das Gericht wohl erwägt, seine Rechtsprechung zu Gunsten der betroffenen Dieselbesitzer anzupassen, wenn der EuGH erwartungsgemäß den Schlussanträgen des Generealanwaltes folgt.

Wir unterstützen Sie!

Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und die Ermittlung Ihrer möglichen Schadensersatzansprüche im Abgasskandal.

Im Rahmen der Ersteinschätzung besprechen wir mit Ihnen alle rechtlich relevanten Aspekte. Mit unserer Hilfe können Sie sich erfolgreich gegen die Fahrzeug- und Motorenhersteller zur Wehr setzen und Schadensersatzansprüche gegen diese realisieren.

Ohne aktive juristische Maßnahmen einer entsprechend spezialisierten Kanzlei, werden betroffene Kunden von den Herstellern und Händlern regelmäßig ohne tiefergehende Begründung zurückgewiesen.

Setzen Sie daher bei Ihrem Vorgehen von Anfang an auf uns! Wir sind eine erfahrene Kanzlei, welche sich auf verbraucherrechtliche Fragestellungen wie diese spezialisiert hat.

Wir sind für Sie da!

Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.

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