Bild: Levent Konuk / shutterstock.com
Eine Umstrukturierung in einem Unternehmen ist in vielen Fällen nur eine schöne Umschreibung für einen Stellenabbau oder die Entlassung einiger Mitarbeiter. Wie Sie sich dabei zu verhalten haben und im Falle einer Kündigung wenigstens eine gerechte Abfindung und ein positives Arbeitszeugnis erhalten können, erklären wir Ihnen jetzt!
Mitarbeiter erhalten nach einer Kündigung dann eine Abfindung, wenn die Stelle des Mitarbeiters im Unternehmen dadurch eingespart werden kann und wenn der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter loswerden will. In diesem Fall werden meistens Gründe wie häufige Fehlzeiten, ein mangelndes Vertrauensverhältnis oder angeblich schlechte Leistungen angegeben.
In solchen Fällen wird ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, der die Erklärung des Mitarbeiters enthält, dass er mit der Kündigung einverstanden ist. Auch kommt es dann zu Trennungsverhandlungen. Diese beinhalten Punkte wie beispielsweise die Formulierung des Arbeitszeugnisses, den Zeitpunkt der Freistellung und ganz wichtig: Die Höhe der Abfindung.
Egal, wie dringend ein Chef seinen Mitarbeiter los werden möchte, eine Sache möchte er gewiss nicht: Vor Arbeitsgericht ziehen müssen. Daher ist es ratsam als Mitarbeiter während der Verhandlungen Geduld und Nerven zu beweisen. Je länger Sie sich zieren, desto eher wird die Abfindungssumme lukrativ ausfallen. Auch sollten Sie in keinem Fall eine Summe nennen, die Sie haben möchte, denn diese wird in Verhandlungen oftmals schnell zur Untergrenze für diese. Lassen Sie Ihren Ex-Chef zappeln und die Obergrenze nach oben anpassen. Aber dennoch: Auch Freimonate können unter Umständen keine schlechte Sache sein.
Ein Trick: Die Turboprämie oder sogenannte Sprinterklausel. Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist inklusive der Option jederzeit selbst eine Kündigung aussprechen zu können, um die restlichen Monate als zusätzliche Abfindung zu erhalten. So können Sie einerseits beruhigt nach einem neuen Job Ausschau halten und andererseits die Abfindung in die Höhe treiben.
Als Faustregel im Kündigungsschutzgesetz steht: Die Hälfte eines Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen. Diese Regelung gilt jedoch nicht als verpflichtend. Die Höhe der Abfindung hängt vor allem auch davon ab, wie lang man dem Unternehmen schon treu war und was die Kündigungsgründe sind. Außerdem wird häufig danach geguckt, wie hoch die Chancen wären einen Prozess gegen den Mitarbeiter vor Gericht zu gewinnen. Wären die Chancen für das Unternehmen gering, so greift dieses sehr wahrscheinlich eher tiefer in die Tasche. Wichtig ist hierbei vor allem, dass gute Argumente angeführt werden, weshalb es ratsam ist, sich juristische Unterstützung für ein solches Gespräch zu Rate zu ziehen.
Die Jobsuche ist zur Zeit leider kein Zuckerschlecken. Häufig kommt es bei Bewerbungsgesprächen besser an, wenn man sich bewirbt, während man sich noch in einem Arbeitsverhältnis befindet, anstatt in einer verzweifelten Situation der Arbeitslosigkeit. So ein Prozess der Arbeitssuche kann sich ziehen. Daher ist eine lange Freistellungszeit in vielen Fällen zu empfehlen. Inwiefern die Länge der Freistellung ausfällt hängt auch hierbei wieder von den selben Gründen ab, die auch die Höhe der Abfindung bestimmen.
Ein gutes Arbeitszeugnis ist das A und O für die Suche eines neuen Jobs. Um eine Racheaktion von Seiten des Chefs zu vermeiden, sollten Sie bereits in den Ausscheidungsverhandlungen, die Gesamtnote festlegen („gut“ oder „sehr gut“) und darauf bestehen, dass die DBW-Formel Anwendung findet (Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel). Fehlt diese, werden Arbeitgeber häufig skeptisch. Zudem sollten Sie verlangen, dass sie innerhalb von 14 Tagen ein Zwischenzeugnis mit dem selben Wortlaut erhalten.
Arbeitszeugnis: Selbst verfassen oder verfassen lassen?
Vorteil der Verfassung durch den Arbeitgeber: Das Zeugnis ist von Experten in diesem Bereich geschrieben, wobei Sie trotzdem Einfluss auf den Inhalt haben können.
Nachteil der Verfassung durch den Arbeitgeber: Priorität hat die Verfassung Ihres Arbeitszeugnisses für Ihren Chef gewiss nicht. Häufig wartet man dadurch länger als nötig auf dieses Dokument.
Vorteil des selbstverfassten Zeugnisses: Das Zeugnis hebt Ihre Stärken und Fähigkeiten hervor und das Tempo liegt in Ihrer Hand.
Nachteil des selbstverfassten Zeugnisses: Möchte Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen Steine in den Weg legen, so kann er dies immer noch dadurch tun, dass er die Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis hinauszögert.
Verhandlungen mit oder ohne Anwalt?
Ganz klar: Ja! Da häufig eine gewisse emotionale Instabilität bei gekündigten Mitarbeitern vorhanden ist, sollten Sie mit Hilfe eines Anwalts eine neutrale Basis schaffen. In vielen Fällen waren die Mitarbeiter dem Arbeitgeber gegenüber stets loyal, was häufig dazu führt, dass diese sich vom Arbeitgeber moralisch unter Druck setzen lassen. Mitarbeiter müssen nach einer Kündigung jedoch egoistisch denken und ihre finanzielle Existenz in den Mittelpunkt stellen. Um diese zu gewährleisten, sollten Sie sich daher professionelle und erfahrene Unterstützung suchen.
Unsere Experten auf dem Gebiet des Arbeitsrecht weisen eine langjährige Erfahrung und Kompetenz auf. Wenn auch Sie davon profitieren möchten, kontaktieren Sie uns gerne unter 02461 – 80 81, über unser Kontaktformular oder unter info@mingers-kreuzer.de. Wir stehen im Kampf gegen Ihre Kündigung für Sie ein und kämpfen für Ihr gutes Recht! Wir freuen uns auf Sie!
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