Bild: Romolo Tavani /shutterstock.com
Reisen mit dem Kreuzfahrtschiff sind für viele die Gelegenheit viele verschiedene Städte, Länder und Kulturen innerhalb von wenigen Tagen kennenzulernen. Ob fünf Tage die Balearen bereisen oder drei Wochen die amerikanische Atlantikküste entlang, die Branche boomt. Vielen Verbrauchern ist dabei aber gar nicht klar, welche Gesetze auf dem Schiffen gelten und welche Rechte sie beim Buchungsprozess haben. Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Wenn der Urlaub einmal nicht den Vorstellungen entspricht, kann man nicht immer dafür den Preis mindern. Sollte die Reise allerdings von der versprochenen und bezahlten Merkmalen abweichend verlaufen, ist es, bedingt durch diesen Mangel, möglich den Reisepreis zu mildern.
Wenn zum Beispiel die Reise zehn Tage dauert und insgesamt 2.000€ pro Person kostet, berechnet man zuerst den Tagespreis. Im vorliegenden Fall wären das 200€ pro Tag. Bei einem Mangel kann man, je nach schwere rund 20-60% vom Tagespreis zurückfordern. Sollte also an zwei von den insgesamt 10 Reisetagen die Landausflug ersatzlos ausfallen, die zuvor als Inklusive Leistung gebucht wurden, können wir 20% des Tagespreises, also 40€ fordern.
Wenn man als Pauschalreisender das Schiff verpasst, weil zum Beispiel der Flieger Verspätung hatte, oder weil der Transitbus nicht gekommen ist, trägt der Reisende keine Schuld. Er kann den Tagespreis, an den Tagen, an denen er nicht an Bord war, mildern.
Was kann man tun, wenn die Kabine nicht so ist, wie auf den Bildern oder wie der Reiseveranstalter es versprochen hat? Grundsätzlich kann man sagen, sobald die Kabine von der bezahlten oder gebuchten Kabine abweicht, kann man den Reisepreis mildern. Wenn die Kabine sehr klein ist, nur geringfügig. Bei einer Kabine ohne Meerblick sind Preisminderungen von bis zu 15% möglich.
Übrigens: Ändert sich die Reiseroute, weil der Kapitän einen Hafen nicht anfährt oder einen Hurrikan ausweicht und es ist kein Änderungsvorbehalt vereinbart, kann man den Preis bis zu 60% mildern.
Meistens buchen Verbraucher ihren Urlaub als Pauschalreise. Es ist deshalb üblich, dass man zum Schiff mit dem Flugzeug anreist. Sollte das Gepäck jedoch zu spät ankommen, wenn das Schiff schon ausgelaufen ist, kann man den Preis um circa 30% mildern.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel
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