Bild: nitpicker / shutterstock.com
Im VW-Abgasskandal gibt es momentan nur ein Thema, die Musterfeststellungklage. Dass dies jedoch nicht die Lösung ist, ist mittlerweile auch bekannt. Wir haben daher ein eigenes neues System erschaffen, was weitaus kundenfreundlicher ist. Mehr dazu nun!
Da wir die Musterfeststellungsklage für einen Betrug am Verbraucher halten, haben wir unser eigenes System geschaffen. Wir haben einen Prozessfinanzierer gefunden, der das gesamte Risiko der Klage übernimmt. Im Erfolgsfall erhält dieser nur 25 Prozent des Gewinns. Wenn der Prozess verloren werden sollte, hat dies für Sie keinerlei Auswirkungen, im Erfolgsfall erhalten Sie allerdings Ihr Geld.
Anschließen kann sich jeder Verbraucher, der gegen VW klagen will. Manipuliert ist hier der Motor EA 189. Wenn Sie vom Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie jedoch einen Brief von VW erhalten haben.
Auch Fahrzeuge der Marken Seat, Skoda, Porsche und Audi gehören zur VW Gruppe und sind ebenfalls von der Schimmel-Software betroffen.
Sinn macht dieses Modell, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Hierbei kommen trotz der fehlenden Versicherung keine Kosten auf Sie zu.
Der Verbraucher trägt bei diesem System keinerlei Kostenrisiko. Der Prozessfinanzierer übernimmt dies komplett. Falls der Prozess nicht gewonnen wird, tragen Sie keinerlei Kosten. Im Erfolgsfall müssen Sie ebenfalls nichts zahlen, geben nur 25 Prozent ab. Das ist doch das risikolose Klagen wert.
Ja, den gibt es. Der große Unterschied ist die Zeit. Bei einer Musterfeststellungsklage dauert der Massen-Prozess ca. fünf Jahre. Im Anschluss müssen trotz eines möglichen positiven Ergebnisses noch mal auf eigenes Risiko klagen. Dies halten wir für unsinnig, wenn Sie das Ergebnis auch schon nach sechs Monaten haben können.
Bei dem Modell des Klagens auf erfolgsorientierter Basis tragen Sie somit ebenfalls kein Kostenrisiko, erhalten Ihr Urteil und Geld allerdings rund fünf Jahre früher.
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Bei weiteren Fragen rund um das Thema Klagen auf erfolgsabhängiger Basis, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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