Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird weitreichende Folgen für den Facebook-Konzern „Meta“ haben: Behörden dürfen zukünftig die Einhaltung von Datenschutzvorschriften in ihre Prüfung miteinbeziehen. „Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann (somit) im Rahmen der Prüfung feststellen, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) vorliegt“, so das neuste Urteil der Richter aus Luxemburg.
Der Meta-Konzern verstößt an etlichen Stellen gegen den Datenschutz: Die Chancen auf Schadensersatz wegen unbefugter Speicherung und Weitergabe (höchst-) persönlicher Daten, stehen damit so gut wie nie!
Das Gericht stört sich vor allem daran, dass auch Daten gespeichert werden, die erkennen lassen, welche politische Meinung ein Mensch hat, welcher Religion er angehört oder welche sexuelle Orientierung er hat.
Kritisch sehen die Richter außerdem, dass diese Informationen auch dann gesammelt werden, wenn man Internetseiten außerhalb der Meta-Netzwerke (Facebook, Instagram und WhatsApp) aufruft. Sobald man auf Seiten verkehrt, die eine Schnittstelle zu Facebook haben, wird das beim Konzern gespeichert.
Der EuGH hat nun entschieden: Wer eine Webseite aufruft, gibt damit nicht automatisch seine Einwilligung, dass dies auch jeder wissen darf!
Nach der Datenschutzgrundverordnung hängt nämlich viel davon ab, was ein Nutzer erlaubt hat. Sensible Daten dürfen nur gesammelt werden, wenn der Nutzer dies vorab genehmigt. Meta darf dem Urteil zufolge nur dann auf Webseiten außerhalb von Facebook und Co. zugreifen, wenn die Nutzer das vorher freigegeben haben. Das bedeutet: Die Nutzung des Netzwerks darf nicht davon abhängen, dass man bestimmte verpflichtende Häkchen setzt. Am Ende muss Meta selbst beweisen, dass die Nutzer auch tatsächlich eine Wahl hatten.
Die Aussicht auf Schadensersatz und umfassende Auskunft über persönliche gespeicherte Daten sind so gut wie nie!
Die Verbraucherrechts-Experten der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte prüfen für Sie kostenfrei, ob auch Sie von einem Datenleck betroffen sind und wie Ihre Chancen auf Schadensersatz einzuschätzen sind – Jetzt hier kostenlose Erstberatung sichern! Oftmals ist ein Schadensersatz-Anspruch von bis zu 5000 Euro möglich!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.