Bild: smolaw / shutterstock.com
Durch ein neues Gesetz kommt es zum Ende des gelben Scheins. Dieser wird nun durch eine digitale Version ersetzt. Mehr dazu, nun bei uns!
Grundsätzlich soll das neue „Bürokratieentlastungsgesetz“ sowohl den Arbeitnehmer, als auch den Arbeitgeber entlasten. Schon seit Mai gibt es für Ärzte die Möglichkeit, eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen zu schicken. Nun soll die auch für Arbeitnehmer möglich sein. Dies hätte den großen Vorteil, dass diese nicht mehr schauen müssten, dass der gelbe Zettel das Ziel rechtzeitig erreicht. Arbeitgeber ziehen daraus den Vorteil, dass sie die Angaben nicht mehr manuell eingeben müssen.
Bis zum 1. Januar 2021 soll dieses Vorhaben vollständig umgesetzt werden. Ob dies allerdings mit allen notwendigen sozial- und arbeitsrechtlichen Änderungen gelingt, ist fraglich.
Schon seit September 2017 testet die TK zusammen mit Ärzten und Unternehmen dieses System. Hierbei wurde eine deutliche Entlastung aller Parteien festgestellt.
Besonders in der Übergangsphase sehen Experten ein großes Problem durch eine mögliche Doppelbelastung. Arbeitnehmer würden der digitalen Übertragung nicht blind vertrauen, weshalb sie prüfen würden, ob die Krankmeldung wirklich angekommen ist. Daher wird es auch in Zukunft weiterhin gelbe Scheine geben, was zu einer Doppelbelastung anstelle einer Entlastung führen würde, vermuten Experten.
Krankenkassen wie die AOK oder die BKK Linde nutzen bereits digitale Systeme. Bei der AOK ist es beispielsweise für Ärzte möglich, die AU-Bescheinigung direkt an die Krankenkasse zu schicken. Dies kann oftmals den Vorteil bringen, dass Patienten dadurch das Krankgeld schneller ausgezahlt bekommen. Die BKK Linde verwendet seit 2015 eine App durch die Patienten Krankenmeldungen direkt an die Krankenkasse senden können.
Bei weiteren Fragen zum Thema “Krankmeldung”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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