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Recyclen von Elektroschrott – Das hat sich geändert!

24.09.2019

Bild: Phoenixns/ shutterstock.com
 
Ab dem 1. Mai müssen Händler eine Recyclenquote von 65 % einhalten. Dafür wurde die Liste der Geräte, die unter Elektroschrott fallen, erweitert. Welche Geräte zu elektronischen Müll zählen und wo man ihn entsorgt, erfahren Sie im Folgenden.
 
 

Was versteht man unter Elektroschrott?

 
Elektroschrott darf laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht in den Hausmüll entsorgt werden, sondern auf umweltfreundliche und recycelbare Weise. Zum elektronischen Müll zählen Geräten, die Strom benötigen, sowie neuerdings auch passive Geräte, wie etwa Kabel, Steckdosen und Antennen. Achten Sie dabei auf das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne!
 
 

Wie entsorge ich elektronischen Müll?

 
Wer ein neues Gerät kauft, kann meist das alte Exemplar tauschen – ganz gleich ob online oder im Laden erworben. Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern müssen Elektrokleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos zurücknehmen. Ein Neukauf ist dafür nicht notwendig. Größere Altgeräte müssen kostenfrei entgegengenommen werden, wenn ein vergleichbares neues Gerät erworben wird.
Darüber hinaus hat jede Kommune Sammelstellen für Elektroschrott.
 
Die Deutsche Post hat bis vor Kurzem noch Verbrauchern die Möglichkeit gegeben, ihren Elektroschrott kostenfrei per Post zu verschicken. Das Modell „Electroreturn“ wurde aber eingestellt.
Dafür bieten große Versandhändler in der Regel weiterhin die kostenlose Rücknahme der Geräte per Paketdienstleister an. Bestellen Sie hierfür auf der Website das Rücksendelabel. Bis zu einer Kantenlänge von 25 cm ist dieser Service kostenlos. Im Fall der Rücksendung größerer Geräte können Sie ein kostenloses Versandlabel nur bei Kauf eines neuen Produktes in Anspruch nehmen.
 
 

Verschicken von Handys – Was gibt es hier zu beachten?

 
Achten Sie bei Versendung von Handys darauf, dass alle Daten vom Speicher gelöscht sind. Akkus müssen im Gerät bleiben und dürfen nicht einzeln verschickt werden. Sollte das Fach nicht mehr richtig schließen, sichern Sie den Akku zusätzlich mit Klebeband.
 
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Hier ist abschließend noch ein aktuelles Video von Rechtsanwalt Markus Mingers zur Haftung des Herstellers bei defektem Handy.
 

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