Bild: realist2000 / shutterstock.com
Am 30. September ist die mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen den Autohersteller VW. Macht es jetzt Sinn auszusteigen und den gerichtlichen Weg allein zu bestreiten?
Wenn Sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen, haben Sie keine Möglichkeit, Ihren Schadensersatzanspruch gegen VW individuell durchzusetzen. Beide Ansprüche nebeneinander geltend zu machen ist nicht möglich. Bis zur mündlichen Verhandlung am 30. September können Sie aber noch aus der Musterfeststellungsklage aussteigen und zur Individualklage wechseln.
Durch die Individualklage beschreiten Sie den gerichtlichen Weg allein. Auf die Weise haben Sie aber die Möglichkeit, schneller Schadensersatz ausgezahlt zu bekommen.
Mit der Musterfeststellungsklage erreichen Sie nur, dass festgestellt wird, dass VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und somit schadensersatzpflichtig ist. Ihren individuellen Schadensersatzanspruch müssen Sie in einem anschließenden Verfahren durchsetzen. Bevor Sie das tun können, werden jedoch einige Jahre vergehen – eine Entscheidung wird nicht vor 2023 erwartet. Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Prozess darüber hinaus über weitere Jahre zieht, indem der EuGH eingeschaltet wird.
Beachten Sie, dass die meisten Gerichte, die in Individualklagen von Betroffenen des VW-Abgasskandals entschieden haben, dem Autohersteller eine Nutzungsentschädigung der Fahrzeuge zugesprochen haben. Diese richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und wird von dem Schadensersatzanspruch abgezogen. Dabei gilt: Je höher die Kilometeranzahl, desto geringer die Schadensersatzsumme.
Eine Individualklage dauert in der Regel nicht länger als 12 Monate. Im Vergleich zur Musterfeststellungsklage stellt sie somit die schnellere Variante dar, die außerdem einen höheren Gewinn bringt. Wir empfehlen Ihnen somit, noch bis zum 30. September aus der Musterfeststellungsklage auszusteigen und den Schadensersatz individuell einzuklagen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Hier ist abschließend noch ein aktuelles Video von Rechtsanwalt Markus Mingers zum Mobbing am Arbeitsplatz.
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