Nun doch! Auch Benziner sind in den Abgasskandal verwickelt. Kraftfahrzeuge mit Benzinmotoren standen bereits schon einige Zeit unter dem Verdacht, Schadstoff-Grenzwerte im Straßenverkehr nicht einzuhalten und es damit den Dieselfahrzeugen gleichzutun. Jetzt steht jedoch fest, auch Benziner sind manipuliert worden! Ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und wie Ihre Chancen auf Schadensersatz stehen, erfahren Sie im Folgenden!
Das Landgericht (LG) Offenburg hat in einem Verfahren ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 mit 2 Liter Benzin-Motor manipuliert worden ist. Die Abgasgrenzwerte werden lediglich auf dem Prüfstand eingehalten. Ein Durchbruch, welcher den Weg zum Schadensersatz jetzt auch für Besitzer von Benzinern freimacht!
Bereits seit dem 17. November 2022 belegen interne Unterlagen des Automobilzulieferers Bosch, dass die komplette deutsche Automobilbranche schon seit September 2006 die illegalen Abgasmanipulation geplant und umgesetzt hat – Wie jetzt klar wurde, nicht nur bei Diesel-, sondern auch bei Benzinmotoren! Die Deutsche Umwelthilfe veröffentlichte hierbei Dokumente aus dem Hause Bosch, welche die Chancen auf Schadensersatz für betroffene Fahrzeugbesitzer nochmals deutlich erhöht!
Sollten Sie einen Benziner mit Automatikgetriebe des Volkswagen-Konzerns (Audi, VW, Skoda, Seat) besitzen, sollten sich anwaltlich beraten lassen. Wir bieten einen kostenfreien Check an und überprüfen, ob auch Ihr Fahrzeug manipuliert wurde! Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte ist spezialisiert auf das Gebiet des Verbraucherrechts und zeigt Ihnen, wie Sie sich zur Wehr setzen können und welche Möglichkeiten Sie haben. Lassen Sie sich diese erneute Täuschung der Automobilhersteller nicht gefallen!
Hier kostenlose Betroffenheits-Prüfung erhalten und Schadensersatz sichern!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an unsere Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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