Der Facebook-Mutterkonzern Meta muss wegen der Weiterleitung von Nutzerdaten in die USA einer Rekordstrafe zahlen. Was passiert ist und wozu Meta darüber hinaus noch verpflichtet wird, das erfahren Sie hier!
Die zuständige irische Datenschutzkommission Data Protection Commission (DPC) hat dem Facebook-Mutterkonzern Meta im Rahmen eines jahrelangen Datenschutzstreits eine Strafe von 1,2 Milliarden Euro verhängt. Grund dafür sei ein Verstoß gegen die europäische Datenschuzugrundverordnung (DSGVO).
Meta habe Daten von Facebook-Nutzern aus der EU auf einen US-Server übertragen. Der Konzern hat nun fünf Monate Zeit, den Datentransfer in die USA zu stoppen. Der Beschluss der DPC bezieht sich allein auf Facebook, nicht auf Instagram oder WhatsApp.
Erste Befürchtungen, dass US-Geheimdienste auf die Informationen europäischer Nutzer zugreifen können, kamen vor zehn Jahren im Zuge der NSA-Enthüllungen vom US-Whistleblower Edward Snowden auf. Im Jahr 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Übereinkunft zur Datenübertragung, die zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geschlossen wurde, für ungültig erklärt.
Nun wurde im März eine neue Rahmenvereinbarung getroffen. Diese ist jedoch bislang noch nicht in Kraft getreten.
Die DPC hatte sich jahrelang geweigert, in der Sache gegen Meta vorzugehen. Schließlich wurde sie vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) dazu verpflichtet, eine Strafe gegen den Konzern zu verhängen.
Meta wurde bereits im Januar eine Strafe von 390 Millionen Euro verhängt, weil Facebook- und Instagram-Nutzer zur Zustimmung personalisierter Werbung gezwungen wurden. Nun muss der Konzern erneut zahlen sowie jede weitere Übermittlung europäischer personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten unterbinden. Grund hierfür ist, dass Meta weiterhin den US-Überwachungsgesetzen unterliegt.
Das Unternehmen reagiert auf den neusten Beschluss der DPC und kündigt an, in Berufung gehen zu wollen. Laut Meta handle es sich um eine ungerechtfertigte und unnötige Strafe. Es würden zunächst weder Störungen, noch Änderungen auf europäische Nutzer zukommen.
Die Aussicht auf Schadensersatz und umfassende Auskunft über persönliche gespeicherte Daten sind so gut wie nie! Die Verbraucherrechts-Experten der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte prüfen für Sie kostenfrei, ob auch Sie von einem Datenleck betroffen sind und wie Ihre Chancen auf Schadensersatz einzuschätzen sind – Jetzt hier kostenlose Erstberatung sichern!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]